Urheberrechtsverletzung?

2 Antworten

Tendenziell Urheberrechtsverletzung. Also ja du musst vorher fragen. Eventuell darfst du kurze Ausschnitte, die unter 15 Sekunden sind verwenden. Bin mir da aber auch nicht ganz sicher.


Teamslepperlino  02.08.2024, 03:03

Wobei wenn die Personen aus dem öffentlichen Leben sind was in dem Fall ist gilt dann da nicht irgendwie anders? Aber Recht hast du auch mit dem kurzen Clips.

Georgmauz7  02.08.2024, 03:34
@Teamslepperlino

Du wirst immer eine gewisse Gefahr haben, dass sie mit Anwalt kommen, sofern du es dir nicht schriftlich von ihnen bestätigen lässt. Selbst wenn es erlaubt sein sollte, können sie mit Anwalt kommen, dann hast du auch mehrere Monate oder Jahre Ärger, auch wenn du dann gewinnen solltest.

willihinze  02.08.2024, 16:28
@Teamslepperlino

Gegen sehr kurze Clips wird auch kaum ein Streamer etwas einzuwenden haben, auch wenn sie es rechtlich könnten.

Doch in diesem Fall wird ja der komplette Content gestohlen, das ist etwas ganz anderes. Die meisten Streamer schneiden ja selbst aus ihren Streams ein Best of und werden es nicht dulden, wenn das jemand ohne Erlaubnis macht.

Vor allem bei großen Streamern sitzt fast immer auch ein Management dahinter, das rechtlich gegen so etwas vorgeht.

Teamslepperlino  02.08.2024, 17:46
@willihinze

Wenn es um den kompletten Content geht dann ist klar das jemand mit Ner Urheberrechtsklage kommt

Ja das ist eine Urheberrechtsverletzung und du solltest das nicht machen ohne die betreffenden Streamer vorher gefragt zu haben.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Moderator auf Twitch