Unwissend falschen Schmuck verkauft was nun?
Guten Tag,
ich habe für meinen Fall dazu leider nichts gefunden, deshalb die Frage.
Bitte um Rat.
Mein Fall: Ich habe vor ca. 2 Jahre Goldschmuck erworben über eBay Kleinanzeigen, ich habe es in der Zeit von einem Rentner günstig abgekauft und dazu eine Echte Rechnung erhalten passend zum Schmuck.
Vor ca. 3 Monaten verkaufte ich meinen Goldschmuck, in eBay den ich damals erworben habe. Ich habe den Schmuck nie geprüft wegen corona und da ich die originale Rechnung davon hatte, und gleichzeitig ich dringend Geld brauchte für einige Schulden die sich angehäuft haben.
Nun der Schock, der Käufer behauptet Der Schmuck sei nicht echt und die Rechnung wäre gefälscht! Er hätte es prüfen lassen und hat es auch schriftlich. Ich habe es ihm unwissend verkauft, und habe das Geld benutzt um meine Schulden zu bezahlen, und habe auch kein Geld um ihn das zurück zugeben, ich bin alleine mit meinem Sohn und sind durch Corona ins Hartz4 gerutscht. Der Käufer will mich anzeigen! und will sein Geld wieder haben!
Es geht hier um 3000€.
Wie passiert jetzt?
(Ich habe mich schriftlich mit Einschreiben Und Kopie entschuldigt und ihm den Fall geschildert er will davon nichts hören.)
(Ich habe ihm Schriftlich mit Einschreiben und Kopie eine raten Zahlung vorgeschlagen mit 50€ pro Monat davon will er auch nichts wissen.)
(Komme ich dafür ins Gefängnis?!)
(Soll ich mir ein Anwalt nehmen?!)
(Wie sieht die Sachlage aus bei Unwissenheit?!)
Bitte dringend um Rückmeldung ich kann nicht mehr schlafen und habe jeden Tag Angst außerdem bedroht er mich das er zu mir Nachhause kommen will und mir was antun will!!
7 Antworten
In Deutschland muss immer derjenige, der etwas von jemand anderem will, seinen Anspruch darauf zweifelsfrei nachweisen; eine bloße Behauptung seinerseits reicht da nicht aus.
Wenn er allerdings den Nachweis, z.B. per Gutachten erbringt, dass er genau diese Ware nur von Dir bekommen haben kann, dann hast Du ein Problem.
Und spätestens dann solltest Du die Hilfe eines Rechtsanwalts in Anspruch nehmen.
Zunächst einmal solltest du dich nicht verrückt machen. Selbst wenn es stimmen sollte, dass der Schmuck nicht echt ist, hast du dich noch lange nicht strafbar gemacht. Deine Geschichte klingt absolut plausibel. Bewahre die Originalrechnung von dem Schmuck gut auf.
Zivilrechtlich könnte das Ganze schon etwas anders aussehen und insbesondere davon abhängen über was ihr beim Abschluss des Kaufvertrags gesprochen habt und was im Kaufvertrag selbst drin stand.
Aber auch hier würde ich die Sache ehrlich gesagt etwas lockerer angehen. Der Käufer ist in der Beweislast, nicht du.
Schließlich würde ich auch nicht ausschließen wollen, dass der Käufer dich über den Tisch ziehen will.
Vielen Dank, das hat mich schon sehr beruhigt. Ich wollte niemanden schädigen, ich bin sogar bereit das Geld zurück zuzahlen. Ich will nur keine Probleme bekommen und schon garnicht ins Gefängnis ich hänge sehr an meinem Sohn.
Du wirst deswegen nicht ins Gefängnis kommen. Es sei denn du hast selbst Zeugnisse/Dokumente gefälscht, was ich so ja nicht herauslesen kann.
Dennoch hast du eine Ordnungswidrigkeit begangen, wenn z.B. der Schmuck mit Punzen versehen war, aber diese Punzen gefälscht waren. Ordnungswidrigkeiten werden in der Regel mit Geldbußen geahndet... aber, da du vollkommen unwissend gehandelt hast und hier auch nicht grob fahrlässig (du hattest ja die Rechnung und alles), dann wäre das auf alle Fälle Strafmildernd oder spricht dich ganz von der Strafe frei.
ABER dennoch müsstest du vom Käufer die Ware zurücknehmen und das Geld sofort zurückzahlen, wenn er denn wirklich die Fälschung beweisen kann.
Bitte ihm daher eine Kopie der Prüfung zu schicken. In einem solchen Dokument sollte das Schmuckstück und weitere Angaben erwähnt werden, so dass zweifelsfrei erkenntlich ist, dass auch wirklich dein Schmuck geprüft wurde und nicht etwas anderes. Auf diesem Dokument steht auch der Laden wo es geprüft wurde. Dort würde ich zur Sicherheit auch anrufen, ob derjenige wirklich dort den Test hat durchführen lassen. Steht dort keine Adresse oder kann sich der Verkäufer nicht daran erinnern, dann wäre das eine Falle vom Käufer!
Überprüfe erst einmal all diese Dinge und dann schauen wir weiter...
Geh mal schnell zu einer Verbraucherberatung. Dort bekommst Du eventuell Rat.
Du brauchst u.U. einen Rechtsanwalt. Am Gericht gibt es eine Stelle, da kannst Du in Deiner Situation, Hartz4 gehört dazu, einen Antrag stellen, daß Du Dir einen Rechtsanwalt kostenlos nehmen kannst.
Eventuell, ich weiß es nicht so genau, wird das Gericht oder die entsprechende Stelle am Gericht Dir einen zuweisen.
Hast Du schon mal folgendes bedacht, (es kann sein, ich will es nicht behaupten), daß der, der Dir den Schmuck abgekauft hat, ihn verkaufen wollte und es ihm nicht gelungen ist. Er behauptet vielleicht nur ohne Beweis, er sei falsch.
Er sollte den kompletten Posten aufbewahren als Beweismittel. Aber wenn er davon Teile rausgenommen hat, die gut waren und stattdessen falsche reingetan hat. Auf der Rechnung wird der Schmuck wahrscheinlich nicht im Detail beschrieben sein, und vielleicht er tauscht die echten Teile gegen falsche aus und will so sein Geld zurück.
Nimm Dir einen Rechtsanwalt, gehe schnell für den Antrag zum Gericht.
Melde mich noch mal, weil ich etwas gefunden habe über diese Stelle bei Gericht. Für den Fall, daß Du tatsächlich einen RA brauchst.
Du brauchst einen Beratungshilfeschein. Den gibt es bei den Rechtsantragsstellen der Amtsgerichte bei einem Rechtspfleger. Hier noch ein Link für weitere Infos: http://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe (eventuell klein geschrieben falls der Link nicht funktioniert.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Bitte nimm eine Rechtsberatung in Anspruch, ich weiß nicht, ob man da vom Amt etwas dazubekommt.
Danke uni1234! Ihr alle hilft mir momentan sehr. Das weiß ich wirklich zu schätzen.
Falsch! In dem Fall lässt Unwissenheit - also mangelnder Vorsatz - die Strafe sogar entfallen.