Tickert über Ebay verkauft - versendet - dann Konzertabsage. Käufer will Geld zurück und mir das Ticket schicken?

4 Antworten

Ruf erstmal bei Ticketmaster an und frage nach wie es mit Erstattungen aussieht, oder besser gesagt schau was in deren AGB drinnen steht. Normalerweise brauchst du ja nicht zwangsläufig das Ticket dort zurückschicken, die haben in ihrem System ja den Kauf erfasst von diesem Ticket und wissen das Konzert wurde abgesagt. Du hättest dir ja auch eines zum Selbstausdruck bestellen können dann müsstest du ja den Ausdruck auch nicht zuschicken. Das geht eigentlich nur darum, was Ticketmaster im Falle eines abgesagten Konzerts macht, ob das dann Pech für den Kunden ist oder nicht. Ruf bei deren Kundenservice an oder lies auf deren Homepage. Und dann kannst dem anderen sein Geld auch wieder erstatten.


jaundneinable 
Beitragsersteller
 18.02.2018, 19:37

Das steht bei Ticketmaster:

  • Sie können Tickets generell nur dort zurückgeben, wo Sie sie erworben haben. Sollten Sie die Tickets in einer Vorverkaufsstelle erworben haben, müssen Sie die Tickets bitte auch dort einreichen.
  • Haben Sie die Tickets über unsere Webseite oder unser Call Center (Ticket-Hotline) erworben, müssen sie zusammen mit einem ausgefüllten Rückgabeformular an uns verschickt werden.
  • Wir empfehlen, Ticketrücksendungen stets per Einschreiben zu versenden.

Wie gesagt, wenn der Käufer mir das jetzt zusendet erst, schaffe ich es nicht mehr, das Konzert wäre Freitag gewesen. Ich denke ja man muss es davor zurückschicken?

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Blubblerblase  18.02.2018, 19:39
@jaundneinable

Dann soll dir der Käufer das Ticket zurücksenden und du kümmerst dich als Serivce um die Rückerstattung bei Ticketmaster.

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heurekaforyou  18.02.2018, 20:41
@jaundneinable

Wenn das Konzert sowie nicht stattfindet ist es auch nicht zwingend nötig vor Freitag dort gewesen zu sein.

Letztendlich wurden mit dem Ticket eine Reihe von Leistungen bezahlt. Einige wurden bisher wahrscheinlich auch erbracht, aber eben nicht alle. Auf Zahlungen, für die keine Leistung erbracht wird, hat der Veranstalter auch keinen Anspruch. Und dieser Betrag wird an die Käufer zurückgezahlt.

Hat der Veranstalter jedoch vorsätzlich gehandel (Sicherheits oder bauliche Mängel uzu vertreten, ist er unter Umständen sogar voll haftbar. Davon würde ich jedoch nicht ausgehen,

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heurekaforyou  18.02.2018, 20:45
@Blubblerblase

Warum sollte die Verantwortung des Käufers auf die Verkäuferin abgewälzt werden. Hätte er sich das Ticket selbst beim Veranstalter besorgt, wäre der Sachverhalt der Gleiche.

Was du da schreibst,. ist weder erforderlich, nicht nachvollziehbar, und alles andere als üblich.

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Blubblerblase  18.02.2018, 20:49
@heurekaforyou

Wenn du aufmerksam gelesen hättest, würdest du im Text das Wörtchen „Service“ entdecken.

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jaundneinable 
Beitragsersteller
 18.02.2018, 19:38

Eher ist meine Frage, ob überhaupt das Recht besteht vom Käufer. Unabhängig vom persönlichen Gewissen und ob man so nett ist.

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Kathyli88  18.02.2018, 19:49

Da geht es generell um Ticketrücksendungen, ich würde mal schätzen das gilt auch im Fall eines vom Veranstalter abgesagten Konzerts, weil sich Ticketmaster wiederum das Geld vom Veranstalter zurückholt. Das ist ja auch nur ein Händler dafür.
Das heißt es macht nichts wenn er dir das Ticket zurückschickt, du ihm sein Geld erstattest, du dann wiederum das Ticket an Ticketmaster schickst und ebenfalls dein Geld zurückbekommst.

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heurekaforyou  18.02.2018, 20:46
@Kathyli88

Völlig falsch. Erstattest du den Ticketpreis, wenn es nicht zur Erstattung kommt?

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jaundneinable 
Beitragsersteller
 18.02.2018, 19:58

Das kann sein. DAs Ding ist dass ich eigentlich keinen Grund sehe, diesen Aufwand jetzt zu betreiben. Der Käufer hat damit dann sozusagen Pech gehabt. Meine Frage ist ja, ob ich verpflichtet bin, es zu erstatten? Wenn nicht dann möchte ich es auch nicht. Der Käufer ist übrigens ein gewerblicher der es teurer weiterverkaufen wollte (entnehme ich mal seiner Homepage )

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So wie die Sachlage beschrieben wurde, ist die Rechtslage eindeutig

Mit dem Verkauf ist zwischen dir und dem Käufer ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag gem. § 433 BGB zustande gekommen.

Mit übnergabe der Karte an den Käufer ist hast du ihm das Eigentum an der Sache verschafft und somit den Kaufvertrag erfüllt.

Entscheidend ist hier, dass die Karte bei Übergabe die zur Nutzung übliche Beschaffenheit hatte.

Auf Deutsch gesagt, ob die zu diesem Zeitpunkt keine Informationen über eine eventuelle Konzertabsage bekannt waren.

Im Sinne der Rechtsprechung hast du nach Treu und Glauben gehandelt.

Mit der Beschaffung am Eigentum, geht natürlich auch das Risiko auf den Käufer über.

Beispiel: Der Ticket-Käufer hätte auch nicht die Bahn schadenersatzpflichtig machen können, wenn es zu Ausfällen der Züge kommt und er deshalb die Karte nicht nutzen kann, und die Bahn diesen Umstand nicht vorsätzlich zu verantworten hat.

Tipp an Käufer: Der erste Ansprechpartner in solchen Sachen ist der Veranstalter. Von dem wird er wahrscheinlich nicht den kompletten Preis, aber sicher einen Teil erstattet bekommen.

Pauschal kann ich dir aber nichts verlässliches zusagen, da verschiedene Fakten entscheidend sind.

So müsste man auch klären, ob das Konzert eventuell nur verschoben.wurde. Wie bekannt ist der Künstler. Welche Kosten hat der Veranstalter bereits ausgegeben. Bekommt er seinerseits auch Geld erstattet, z.B. von der Stadt usw.

Der Käufer hat sozusagen nur eine Chance. Er müsste dir unterstellen, ihn getäuscht zu haben. In diesem Fall wäre der Straftatbestand Betrug erfüllt.

Kannst du vielleicht mal kurz etwas zu diesen Fragen sagen?

Wann wurde die Karte gekauft. Also wie lang war die Zeit vom Erwerb bis zum Veranstaltungstag?

Wie lange war das Angebot auf eBay eingestellt?

Wie wurde der Konzertabbruch begründet?

Gibt es eine öffentliche Seite des Veranstalters mit Infos?


jaundneinable 
Beitragsersteller
 18.02.2018, 20:59

Hallo erstmal danke für deine wirklich ausführliche Antwort!

Es ist belegbar, dass das Konzert erst nach dem Verkauf abgesagt wurde und sogar nach dem Versand. Ich habe vormittags versandt, gegen Abend kam die Absage. Der Verkauf war 4 Tage vor Versand/Absage.

Das Konzert wurde nicht verschoben (das war vorher schon mal der Fall im Oktober 2017) - jetzt wurde es richtig abgesagt. Der Künstler ist Lady Gaga.

Die Karte hatte ich im Frühjahr 2017 gekauft - im Oktober sollte das Konzert sein.

in Ebay war es ca. 3 Tage eingestellt - der Käufer hat einen Preisvorschlag gemacht und es erhalten.

Konzertabbruch war wegen Krankheit.

Öffentliche Seite des Veranstalters? Meinst du die Mercedes Benz Arena?

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heurekaforyou  18.02.2018, 21:12
@jaundneinable

Nee, das was du beschrieben hast, reicht vollkommen aus.

Der Käufer hat nicht ansatzweise Aussicht auf einen Erstattungsanspruch gegen dich.

Das es für ihn ärgerlich ist, kann ich verstehen. Das er allerdings versucht sein Pech auf dich zu schieben ist schon eine Frechheit.

PayPal zickt da öfter gerne mal etwas rum. In diesem Fall, kann der Käufer jedenfalls nicht behaupten, es läge ein Sachmangel vor.

Aus Erfahrung kann ich die sagen, dass manche Leute derart über die eigene Pleite so gefrustet sind, dass sie noch eine Weile rumnerven, drohen was sie beweisen können und so.

Mein Tipp: Einfach sich nicht darauf einlassen. Umso öfter du antwortest um so öfter kommt was zurück.

Falls du Fragen hast oder Tipps brauchst wo du alles auch noch mal nachlesen kannst, melde dich bitte einfach.

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jaundneinable 
Beitragsersteller
 18.02.2018, 21:23
@heurekaforyou

Danke! das ist genau meine Intention auch gewesen. Das er Pech hatte und ich an seiner Stelle es auch so versuchen würde erstmal. okay ich melde mich !

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jaundneinable 
Beitragsersteller
 18.02.2018, 21:41
@heurekaforyou

weißt du, wie das jetzt läuft mit PayPal? Muss ich denen das gleiche schildern oder worauf wird da jetzt gewartet? Es ist ja schon blöd, dass der Käufer das Geld bei Paypal "zurückgezogen" hat, also wieder verlangt hat, so dass ich in PP jetzt im Minus bin quasi - ich kann nichts mit PP zahlen gerade, es sei denn ich überweise mir entsprechend viel Geld auf das PP Konto.

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Nur mal nachgefragt: Gilt die Regelung zum Kartenverkauf / Rückgabe für den gewerblichen Handel oder auch für den privaten?

  • Irgendwie hae ich im Kopf, das du als Privatmensch eigentlich keine Tickes legal weiterverkaufen darfst. (Was steht dazu bei Ebay und Ticketmaster?)

Blubblerblase  18.02.2018, 19:37

ebay kann per Hausrecht den Handel von Tickets untersagen. Rein grundsätzlich ist es Privatpersonen durchaus gestattet, legal gekaufte Tickets weiter zu verkaufen, solange diese nicht an bestimmte Personen gebunden sind.

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jaundneinable 
Beitragsersteller
 18.02.2018, 19:39

ja, ich habe privat verkauft, bzw versteigert. Dadurch wurde auch mehr bezahlt als ich ursprünglich gezahlt habe (statt 90, 120 Euro). Es wurde nur ein ticket verkauft, nicht mehrere.

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chanfan  18.02.2018, 19:44
@jaundneinable

Ich gehe mal schwer davon aus, das du das Geld zurückzahlen musst. Der Käufer dir die Karten zusendet und du die Karten wieder zurück gibst.

Oder du schickst dem Käufer die benötigten Unterlagen (Rechnung usw.), damit er die Karten zurückschickt. Du zahlst ihn selber den Differenzbetrag und gut ist.

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Da nur du als Käufer der Ticket eine Erstattung durch Ticketmaster erhalten kannst, sehe ich dich schon in der Pflicht den Schaden deines Käufers in Grenzen zu halten.

https://hilfe.ticketmaster.de/abgesagte-oder-verschobene-events/

Versetz dich doch mal bitte in die Lage deines Käufers!


jaundneinable 
Beitragsersteller
 18.02.2018, 20:32

Hallo, ich habe anscheinend nicht die Pflicht dazu. Es ist des Käufers Pech einfach. Ich kann ja nichts dafür. Und hast du den Link, den du geschickt hast gelesen? Schau mal dort steht: (der letzte Satz ;) )

Wann erfolgt eine Erstattung bei abgesagten oder verlegten Veranstaltungen?

Nach Erhalt der von Ihnen zurückgesendeten Karten wird der Vorgang zunächst geprüft.

Nach erfolgreicher Prüfung wird der Auftrag von unseren Kundendienstmitarbeitern storniert und der Ticketpreis bei ursprünglicher Kreditkartenzahlung automatisch auf Ihre beim Einkauf genutzte Kreditkarte erstattet. Sollten Sie nicht der ursprüngliche Käufer der Tickets sein, benötigen wir eine schriftlichen Erstattungsantrag mit Angabe Ihrer Kontodaten.

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heurekaforyou  18.02.2018, 20:50
@jaundneinable

Lass dich doch nicht verrückt machen.

Unter dem Link ist genau das Gegenteil von dem zu lesen, was hier behauptet wird.

ZITAT:

"Sollten Sie nicht der ursprüngliche Käufer der Tickets sein, benötigen wir eine schriftlichen Erstattungsantrag mit Angabe Ihrer Kontodaten."

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heurekaforyou  18.02.2018, 20:57

Warum behauptest du vorsätzlich etwas Falschen, wenn genau das Gegenteil der Fall ist und problemlos belegt werden kann.

"Sollten Sie nicht der ursprüngliche Käufer der Tickets sein, benötigen wir eine schriftlichen Erstattungsantrag mit Angabe Ihrer Kontodaten."

Dein Einzigen den du in der Pflicht sehen solltest, bist du selbst.

Sag mir doch bitte einfach mal woher du das was du hier an Enten verteilst her hast?

Mit der Pflicht, nur das zu behaupten, was man auch vertreten kann, solltest solltest du dir mal etwas näher beschäftigen.

Und was der Link soll, weiß ich auch nicht

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Glyphodon  18.02.2018, 21:37
@heurekaforyou

Kein Grund gleich so ungehalten zu reagieren.

Ich habe meine persönliche Meinung geschrieben.

Für mich wäre es eine Selbstverständlichkeit den Käufer zu unterstützen. Dafür muß ich mich nicht von dir angehen lassen.

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jaundneinable 
Beitragsersteller
 18.02.2018, 21:01

Ich weiß nicht, was du meinst?

"Sollten Sie nicht der ursprüngliche Käufer der Tickets sein, benötigen wir eine schriftlichen Erstattungsantrag mit Angabe Ihrer Kontodaten."

Das ist die Sicht des Käufers: Er muss sich an Ticketmaster wenden, um seine Karte mit Hilfe des Erstattungsantrages erstattet zu bekommen. Da ER nicht der ursprüngliche Käufer ist.

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jaundneinable 
Beitragsersteller
 18.02.2018, 21:02

oder meintest du den Antworter auf meine Frage? ...

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Glyphodon  18.02.2018, 21:58
@jaundneinable

Ich war gemeint.

Mach wie dir geraten wurde: Hau den Käufer ein paar Paragrafen um die Ohren und warte ab, was passiert.

Darf ich dich fragen nach dem Datum des Verkaufs fragen?

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