unterschreiben einschreiben Rückschein?

2 Antworten

Nö, so bei uns. Da wird erst geschaut, ob wir die Sendung überhaupt haben wollen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Nein, das darf der Postbüttel aufgrund der, auch für ihn geltenden, AGB DP Post national, nicht tun. Einschreiben/Rückschein ist zuzustellen oder es muss eine Benachrichtigung hinterlassen werden.
Sendungen mit den Zusatzleistungen

Punkt 4 der AGB: „Einschreiben“, „Rückschein“ und „Eigenhändig“ werden nur gegen schriftliche Empfangsbestätigung und Nachweis der Empfangsberechtigung abgeliefert.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung