Unterschied?Zwischen beiden?

2 Antworten

naja, da gibt's keinen Vertrag

es wäre 2, weil die gewöhnliche Verwendung keine Beschränkung an Büchern darstellt

wenn du jetzt hingegen Goldbarren darauf lagerst, was zu schwer ist und das Regal dadurch einstürzt, wäre das ja keine gewöhnliche Verwendung gewesen

Wenn du jetzt einen Vertrag abschließt, in dem steht, dass das Bücherregal für Goldbarren verwendet werden soll und dann bricht das Regal zusammen, wäre das 1.


Sarahmoro 
Beitragsersteller
 14.04.2020, 16:31

Aber ist es nicht so,wenn man was kauft ,dann schließt man ja einen Kaufvertrag ab ,da kommt ja dann ein Vertrag zustande ?

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Sarahmoro 
Beitragsersteller
 14.04.2020, 16:41

Also wenn Marie sich ein stabiles Bücherregal kauft es aber dann mit wenigen Büchern zusammenbricht.Warum nicht 1)? Die Sache eignet sich nicht für die vertragliche vorhergesehene Verwendung?Warum nicht das? Das ist mir irgendwie unklar?

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Sarahmoro 
Beitragsersteller
 14.04.2020, 17:03

Also wenn ich es richtig verstanden habe,ist 1) dann,wenn die Sache sich für die vereinbarte Verwendung eignet?

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Sarahmoro 
Beitragsersteller
 14.04.2020, 17:23

Oder?

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Hallokomma2  14.04.2020, 17:40
@Sarahmoro

ja

also 1)Die Sache eignet sich nicht für die vereinbarte Verwendung

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Sarahmoro 
Beitragsersteller
 15.04.2020, 12:56

Also kann man doch sagen beim Bsp: Die Sache eignet sich nicht für die vereinbarte Verwendung?Oder geht das nicht,weil die Verwendung nicht vereinbart worden ist?Ich bitte um eine Antwort

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Hallokomma2  15.04.2020, 15:35
@Sarahmoro

es geht nicht, weil es nicht vereinbart worden ist, deswegen ist es eben die gewöhnliche Verwendung

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Sarahmoro 
Beitragsersteller
 15.04.2020, 13:08

Oder???

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Sarahmoro 
Beitragsersteller
 15.04.2020, 20:59

Danke,hab’s jetzt😊

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Bei Nummer 1 ist im Vertrag ein Verwendungsbereich vorgegeben. Bei Nummer 2 gibt es möglicherweise keinen Vertrag, aber trotzdem kann man definieren, was eine gewöhnliche Verwendung bedeutet.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Sarahmoro 
Beitragsersteller
 15.04.2020, 13:19

Aber soll man das Beispiel zu 1) oder zu 2) einordnen? Ich bitte um eine Antwort

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Sarahmoro 
Beitragsersteller
 15.04.2020, 13:29

Oder kann man beim Beispiel 1) und 2) sagen also,Die Sache eignet sich nicht für die vereinbarte Verwendung &Die Sache eignet sich nicht für die gewöhnliche Verwendung und hat nicht übliche Beschaffenheit (Eigenschaft) bei Sachen der gleichen Art

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Velbert2  15.04.2020, 13:49
@Sarahmoro

Im Grunde genommen kann man beides sagen. Ein (Kauf)vertrag ist geschlossen bzw. erfüllt, wenn man die Ware bestellt, den Betrag bezahlt und die Ware erhalten hat. Es muss nicht unbedingt ein Formular mit der Überschrift "Vertrag" existieren.

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