Unterschied?Zwischen beiden?
1)Die Sache eignet sich nicht für die vertraglich vorhergesehene Verwendung& 2)Die Sache eignet sich nicht für die gewöhnliche Verwendung? Mir ist der Unterschied nicht so bewusst? Wenn man jetzt so ein typisches Bespiel nimmt : Marie kauft sich bei Möbelhaus ein ,,stabiles Bücherregal“ Doch dann nach 14 Tagen fällt das Bücherregal mit nur wenigen Büchern zusammen. Wäre es 1) oder 2) Woran erkennt man ,wozu man es einordnen soll? Bitte um eine Erklärung
2 Antworten
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naja, da gibt's keinen Vertrag
es wäre 2, weil die gewöhnliche Verwendung keine Beschränkung an Büchern darstellt
wenn du jetzt hingegen Goldbarren darauf lagerst, was zu schwer ist und das Regal dadurch einstürzt, wäre das ja keine gewöhnliche Verwendung gewesen
Wenn du jetzt einen Vertrag abschließt, in dem steht, dass das Bücherregal für Goldbarren verwendet werden soll und dann bricht das Regal zusammen, wäre das 1.
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Also wenn Marie sich ein stabiles Bücherregal kauft es aber dann mit wenigen Büchern zusammenbricht.Warum nicht 1)? Die Sache eignet sich nicht für die vertragliche vorhergesehene Verwendung?Warum nicht das? Das ist mir irgendwie unklar?
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Also wenn ich es richtig verstanden habe,ist 1) dann,wenn die Sache sich für die vereinbarte Verwendung eignet?
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Also kann man doch sagen beim Bsp: Die Sache eignet sich nicht für die vereinbarte Verwendung?Oder geht das nicht,weil die Verwendung nicht vereinbart worden ist?Ich bitte um eine Antwort
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es geht nicht, weil es nicht vereinbart worden ist, deswegen ist es eben die gewöhnliche Verwendung
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Bei Nummer 1 ist im Vertrag ein Verwendungsbereich vorgegeben. Bei Nummer 2 gibt es möglicherweise keinen Vertrag, aber trotzdem kann man definieren, was eine gewöhnliche Verwendung bedeutet.
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Aber soll man das Beispiel zu 1) oder zu 2) einordnen? Ich bitte um eine Antwort
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Oder kann man beim Beispiel 1) und 2) sagen also,Die Sache eignet sich nicht für die vereinbarte Verwendung &Die Sache eignet sich nicht für die gewöhnliche Verwendung und hat nicht übliche Beschaffenheit (Eigenschaft) bei Sachen der gleichen Art
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Im Grunde genommen kann man beides sagen. Ein (Kauf)vertrag ist geschlossen bzw. erfüllt, wenn man die Ware bestellt, den Betrag bezahlt und die Ware erhalten hat. Es muss nicht unbedingt ein Formular mit der Überschrift "Vertrag" existieren.
Aber ist es nicht so,wenn man was kauft ,dann schließt man ja einen Kaufvertrag ab ,da kommt ja dann ein Vertrag zustande ?