unterschiede revision und berufung?

3 Antworten

Beides hat zunächst mit einer Einstellung nichts zu tun.

Berufung gibt es nur gegen Urteile des Amtsgerichts. Die Berufung muss nicht grossartig begründet werden, allein zu schreiben dass das Strafmass zu hoch ist reicht aus. Bei einer Berufung wird der gesamte Prozess vor der nächsten Instanz (Landgericht) neu durchgeführt, also so wie im ersten Prozess auch.

Bei einer Revision wird nur geprüft ob das Verfahren ordnungsgemäss durchgeführt wurde. Die Revision ist genau zu begründen, was nicht gerade leicht ist. Die grossen Anwaltskanzleien haben Spezialisten dafür die sich nur um Revisionssachen kümmern. Ein recht einfacher Revisionsgrund wäre z. B. wenn ein Beweismittel bei der Urrteilsfindung nicht ausreichend berücksichtigt wurde, wenn das aus der Urteilsbegründung hervorzuleiten ist. Eine Revisionsverhandlung finden immer in der übernächsten Instanz statt. Also die revision gegen Urteile des Amtsgerichts vor dem Oberlandesgericht und gegen Urteile des Landgerichts vor dem Bundesgerichtshof. Das nennt sich auch "Sprungrevision" weil eben eine Instanz übersprungen wird. Bei einer Revision prüfen die Richter nur das Urteil und die dagegen angeführte Begründung. Es gibt keine Verhandlung mit Zeugen etc. sondern lediglich die Berufsrichter, den Verteidiger und den Staatsanwalt. Wird die Revision verworfen ist das Urteil sofort rechtskräftig. Wird der revision stattgegeben erfolgt eine neue Verhandlung vor dem erstinztanzlichen Gericht, aber vor einer anderen Kammer oder einem anderen Einzelrichter. Es kann auch, bei Landgerichtsentscheidungen vom Bundesgerichtshof an ein Landgericht in einer anderen Stadt gegeben werden.

In er Berufung wird der ganze Fall neu aufgerollt, Beweismittel werden wieder vorgelegt, Zeugen gehört, es wird neu bewertet und geurteilt.

In der Revision werden nur auf Verfahrensfehler geprüft. Darauf, ob die Prozessordnung eingehalten wurde.

Was meinst du mit Einstellung?

Die Berufung ist das Rechtsmittel gegen Urteile der ersten Instanz. Vor dem Oberlandesgericht (berufungsgericht) ist dss ganze Verfahren noch offen auch betreffend des Sachverhalts.

Die Revision ist das Rechtsmittel gegen Urteile des OLG (2. Instanz). Vor dem Bundesgerichtshof gibt es keine neuen Feststellungen zum Sachverhalt mehr. Hier geht es nur noch um die Rechtsfrage, ist der BGH aber der Meinung nach relevante Feststellungen zum Sachverhalt fehlen kann das verfahren zurück an das OLG verwiesen werden


Artus01  27.10.2019, 19:02

Vollkommen durcheinander.

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