Unterschied zwischen sach und Rechtsmängel?

1 Antwort

Hallo broo125,

ein Sachmangel liegt vor, wenn eine Sache nicht die vertraglich vereinbarte bzw. nicht die im Allgemeinen erwartbare Beschaffenheit aufweist (vgl. Steinsdorfer 2018: AIDA-Prinzip und Börsenprofil mit Sparkasse).
Ein Rechtsmangel dagegen liegt vor, wenn eine dritte Person Rechte gegenüber der zu betrachtenden Sache besitzt bzw. Ansprüche geltend machen kann. Dies könnte zum Beispiel bei einem Kaufvertrag der Fall sein (vgl. Steinsdorfer 2017: "Grauzone Weinauktion" - Grenzen des Kaufvertrags).

Mit freundlichen Grüßen

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