Unterschied zwischen Gerechtigkeit und Fairness

7 Antworten

Gerechtigkeit ist Deutsch und fairness ist Englisch. Das ist der Unterschied.


Genusssucht  04.10.2010, 19:35

Danke, dass das auch einer so sieht. Diese überflüssige Diskussion hatten wir im Ethikunterricht auch mal

-kopfschüttel-, was läuft da nur falsch...

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seronika 
Beitragsersteller
 04.10.2010, 22:48
@Genusssucht

ja überflüssig, wenn man nicht alles liest. Ich habe nach der Bedeutung von John Rawls Gerechtigkeits und Fairness Verständnis gefragt... nur so nebenbei - trotzdem danke an alle für die Mühe zu antworten :)

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Genusssucht  04.10.2010, 23:17
@seronika

Okay, ich habe tatsächlich über Herrn Rawls hinweggesehen, obwohl ich es gelesen hatte. Die Fremdscham, genannte Diskussion betreffendm saß einfach noch zu tief. ;D Gib mir die Chance, es besser zu machen:

Die Problematik dieser Begriffswahl wird klarer, wenn man sich den Ausdruck im Englischen anschaut: Justice as Fairness. Im Deutschen werden diese Begriffe ja synonym verwendet, das macht die Übersetzung etwas ungelungen. Aber wenn justice eher als Rechtswesen/Gericht verstanden wird, wird der Unterschied, wie gesagt, klarer.

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John Rawls hat eine Theorie vorgelegt, in der Gerechtigkeit als Fairness verstanden wird.

Gerechtigkeit ist ein grundlegender zentraler Wert in der Ethik und gehört zu den Tugenden. Inhaltlich kann die Bedeutung des Begriffs mit einer ungefähren Annäherung angegeben. In ihm steckt sowohl die Richtigkeit des Rechts als auch die Rechtschaffenheit von Personen. Der Begriff bezieht sich umfassend auf das Miteinander von Personen und die Verteilung von Gütern.

Duden, Das Fremdwörterbuch. 9., aktualisierte Auflage. Herausgegeben von Dudenredaktion. Mannheim ; Leipzig ; Wien ; Zürich : Dudenverlag, 2007 (Duden ; Band 6), S. 310 zu fair:

a) anständig, ehrlich, gerecht

b) (Sport) den [Spiel]regeln entsprechend, sie beachtend, kameradschaftlich

zu Fairness:

1) (Sport) ehrliches, anständiges Verhalten in einem sportlichen Wettkampf

2) a) gerechtes, anständiges Verhalten [im Geschäftsleben]

b) ehrliche Haltung anderen gegenüber

John Rawls hat Wissen über unterschiedliche Gerechtigkeitstheorien besessen. Der Begriff Gerechtigkeit wird in diesen nicht immer als Fairness verstanden bzw. mit Fairness gleichgesetzt, wie ihm klar war. John Rawls selbst hat aber Gerechtigkeit als Fairness verstanden und dieses Konzept vertreten. Dabei handelt es sich um eine Vertragstheorie.

In seinem Werk „A Theory of Justice“ („Eine Theorie der Gerechtigkeit“), Kapitel 1, § 3 erklärt er es zur leitenden Idee, daß die Prinzipien der Gerechtigkeit für die Grundstruktur der Gesellschaft Gegenstand einer ursprünglichen Übereinstimmung/Vereinbarung sind. Die Prinzipien würden freie und rationale Personen, die sich um die Förderung ihrer eigenen Interessen kümmern, in einer Ausgangslage der Gleichheit als Bestimmung der grundlegenden Bedingungen ihrer Vereinigung/ihres Zusammenschlusses akzeptieren. Diese Prinzipien regeln weitere Vereinbarungen. Diese Betrachtungsweise (seine Auffassung) der Prinzipien der Gerechtigkeit nennt John Rawls Gerechtigkeit als Fairness („This way of regarding the principles of justice I shall call justice as fairness.“).

John Rawls, Gerechtigkeit als Fairness : ein Neuentwurf. Herausgegeben von Erin Kelly. Aus dem Amerikanischen von Joachim Schulte. Frankfurt am Main : Suhrkamp, 2001, S. 24: „Die Rolle der (zu einer politischen Auffassung der Gerechtigkeit gehörenden) Gerechtigkeitsprinzipien besteht darin, die fairen Bedingungen der sozialen Kooperation zu bestimmen […]. Diese Prinzipien geben die von den wichtigsten politischen und sozialen Institutionen festzulegenden Grundrechte und –pflichten an, außerdem regulieren sie die Aufteilung der aus einer sozialen Zusammenarbeit hervorgehenden Vorteile und weisen die zur Erhaltung der Kooperation nötigen Lasten zu. Da die Bürger in einer demokratischen Gesellschaft vom Standpunkt der politischen Konzeption als freie und gleiche Personen gesehen werden, können die Prinzipien einer demokratischen Gesellschaft als Grundsätze betrachtet werden, die angeben, welche Modalitäten der Kooperation zwischen so aufgefaßten Bürgern als fair gelten.“

Otfried Höffe, Einführung in Rawls’ Theorie der Gerechtigkeit. In: John Rawls, Eine Theorie der Gerechtigkeit. Herausgegeben von Otfried Höffe. Berlin : Akademie-Verlag, 1998 (Klassiker auslegen , Band 15), S. 9: „Generell bestimmt Rawls die Gesellschaft als jene „Kooperation zu wechselseitigem Vorteil“, die sich mit Konflikten mischt. Kooperativ ist eine Gesellschaft, insofern sie für jeden ein besseres Leben ermöglicht, konfliktuell, weil jeder einen möglichst großen Nutzen sucht, sich vor den anfallenden Lasten dagegen drückt. In dieser Situation obliegt der Gesellschaft die Aufgabe, die Vorteile und Lasten der gemeinsamen Arbeit festzulegen. Nach Rawls soll der um die Lasten verminderte Nutzen der Gesellschaft, ihr Per-Saldo-Vorteil, jedem gleicherweise zugute kommen. Und in diesem Sinn eines Vorteils für jeden gilt die Gerechtigkeit als Fairneß.“

Wolfgang Kersting, John Rawls zur Einführung. 1. Auflage. Hamburg : Junius, 1993 (Zur Einführung ; 92), 1993, S. 26 über Vertragstheorien, bei denen Verbindlichkeit von allgemeiner Zustimmungsfähigkeit abhängig ist: „Das systematische Rückgrat dieser modernitätsadäquaten Rechtfertigungstheorie ist der normative Individualismus, der das Individuum mit moralischer Autonomie ausstattet und die gesetzgebenden Autoritäten Gottes und der Natur durch das Recht jedes Individuums ersetzt, nur durch solche Gesetze in seiner Freiheit eingeschränkt zu werden, auf die es sich mit allen anderen im Rahmen fairer verfahren und auf der Grundlage der gleichberechtigten Teilhabe geeinigt hätte.“

S. 37: „Nach Rawls muß der Urzustand in dem rechtfertigungstheoretischen Gedankenexperiment «rationale Verfassungswahl» so gestaltet sein, daß er eine faire Übereinkunft ermöglicht. Nicht bereits die Grundsätze sind als gerecht anzusehen, auf die sich rationale Menschen einigen würden, sondern erst und allein die, auf die sich rationale Menschen in einer fairen Ausgangssituation einigen würden. Gerechtigkeitsprinzipien sind das Ergebnis einer rationalen Einigung unter fairen Bedingungen. Das ist in nuce die Botschaft der Rawlsschen «Gerechtigkeit-als-Fairneß»-Konzeption.“


Nietzsche81  12.10.2010, 20:39

So erklärt sich auch sehr schön das Modell des "Schleiers der Unwissenheit".

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Das Recht ist so etwas wie die Summe der gesetzlichen Normen und Vorschriften und insoweit nicht oder nur geringfügig interpretierbar.

Gerechtigkeit ist demgegenüber ein ideologischer Begriff, der eine ideale Situation des Interessens- und Chancen-Ausgleichs aller Menschen beschreibt. Gerechtigkeit ist sehr vielseitig interpretierbar und daher im Grunde als Begriff der politischen Debatte komplett ungeeignet, denn der Teufel hockt ja schon in der Definition: Sobald wir konkreter werden, beginnt der Streit darum, ob dieses oder jenes nun gerecht oder ungerecht sei.

"Richtig" ist ein Begriff, der viel mit der eigenen, persönlichen Moral zu tun hat. Er ist nicht identisch mit Recht. Etwas kann nach eigenem Empfinden richtig sein, aber doch nicht dem Recht entsprechen. Andererseits ist er aber auch nicht identisch mit Gerechtigkeit. Denn wie wir spätestens seit Michael Kohlhaas wissen, ist etwas zwar möglicherweise gerecht, aber deshalb noch lange nicht richtig.

Fairness wiederum ähnelt der Gerechtigkeit sehr und leidet auch an denselben Problemen.


Gerechtigkeit ist das was einem von Rechts wegen zusteht, Fairness ist, wenn der andere einem etwas zugesteht, obwohl es einem von Rechts wegen nicht zusteht.

Fairness

bedeutet anständiges Verhalten und eine gerechte und ehrliche Haltung gegenüber anderen Menschen.

Im Sport bedeutet es, sich an die Spielregeln zu halten und ein anständiges, gerechtes Spiel zu führen.

Fairness ist nicht gesetzlich verankert.

Regeln der Fairness setzen auf einen Konsens unter gleichberechtigten Menschen.

Anders bei der Gerechtigkeit

Gerechtigkeit

(griechisch: dikaiosýne, lateinisch: iustitia, englisch und französisch: justice) bezeichnet einen idealen Zustand des sozialen Miteinanders, in dem es einen angemessenen, unparteilichen und einforderbaren Ausgleich der Interessen und der Verteilung von Gütern.

Gerechtigkeit wird weltweit als Grundnorm menschlichen Zusammenlebens betrachtet; daher berufen sich in allen Staaten Gesetzgebung und Rechtsprechung auf sie.

Sie ist in der Ethik, in der Rechts- und Sozialphilosophie sowie in der Moraltheologie ein zentrales Thema bei der Suche nach moralischen und rechtlichen Maßstäben und für die Bewertung sozialer Verhältnisse.

(Aus: Wikipedia)