Unterschied zwischen einseitige und mehrseitige Rechtsgeschäfte
4 Antworten
einseitiges Rechtsgeschäft: Verträge wie kündigungen für die es keine bestätigung braucht bzw bloß eine willeserklärung braucht
zweiseitiges rechtsgeschäft: normale kaufverträe die durch angebot und annahme zustande kommen.
Sprich ich gehe an die kasse lege die sachen hin, das ist das angebot es zu kaufen, der vekräufer kann aber sagen er verkauft nicht an mich. Dann kanni ch nicht drauf bestehen. Nimmt er es an in dem er es mir verkauft ist das rechtsgeschäft zustande gekommen. Es benötigt also 2 willenserklärungen.
2-seitige Rechtsgeschäfte sind z.B. alle Verträge, die zwischen mindestens 2 Vertragspartnern auf der Basis von Angebot/Antrag und Annahme zustande kommen.
1-seitige Rechtsgeschäfte sind z.B. die Schenkung (einseitig verpflichtend) oder eine Kündigung (empfangsbedürftig).
Zweiseitige Rechtsgeschäfte sind solche, bei denen beide Seiten Rechte und Pflichten haben, also etwa der Kaufvertrag, der Käufer muss die Ware annehmen und bezahlen, der Verkäufer muss die Ware anständig liefern und dem Käufer das Eigentum daran verschaffen. Bei einseitigen , also etwa der Kündigung , ist das nicht so
einseitig ist wenn du was vom verkäufer willst
nein, weil er noch zustimmen muss sonst kommt der vertrag nicht zustande