Unterschied zwischen Aushilfe und Ferienjob?

2 Antworten

Das was Du wohl meinst ist eine kurzfristige Beschäftigung von bis zu 3 Monaten oder 70 Tagen im Kalenderjahr. Nur kannst Du diese dann nicht bei diesem Arbeitsgeber ausführen :

https://www.minijobs-aktuell.de/minijob-und-kurzfristige-beschaeftigung-zeitgleich-ausueben/

Minijob und kurzfristige Beschäftigung möglich

Es ist somit also (ohne Nachteile) möglich einen Minijob und eine kurzfristige Beschäftigung auszuüben. Eine Zusammenrechnung dieser beiden geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse ist nicht vorgesehen. Somit kann ein Minijobber, der das ganze Jahr auf Minijobbasis (450-€-Job) arbeitet, in den Ferien eine kurzfristige Aushilfstätigkeit aufnehmen kann.

Wichtig dabei ist jedoch, dass die beiden Beschäftigungen bei unterschiedlichen Arbeitgebern durchgeführt werden müssen. Beide Beschäftigungen dürfen nicht zeitgleich bei einem Arbeitgeber (denselben Arbeitgeber) durchgeführt werden, dann würde es sich nämlich um ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis handeln.