Unterrichtsausschluss und Note 6?

12 Antworten

Na, wenn das alles so "banal ist", dann sollte es ja kein Problem sein, NICHT ständig irgendwas zu vergessen,

Das Abitur is immer noch auch ein Reifezeugnis und von volljährigen Schülern kann man doch wohl erwarten, dass sie ihr Schulzeug komplett dabei haben, oder nicht?

Ich bin auch Lehrer und diesen Schülern würde ich auch allen eine 6 geben - und zwar solange bis sie kapieren, dass die Grundlage jedes erfolgreichen Unterrichts ein Minimum an Disziplin ist - und dazu gehört auch Ordnung, vor allem im Mathe denn da geht es auch um Ordungsstrukturen. Wenn das schon zuviel verlangt sein soll, IMMER seine Unterrichtsmaterialen dabei zu haben, dann kann man die Schulen am besten direkt schließen.

Und dabei geht es sicher nicht um einmalige Ausnahmen: Jeder kann man mal was vergessen, das ist nicht der Punkt, aber dieses ständige "Hab ich nicht dabei" ist einfach nur noch zum Ko..en.

Sorry, aber ich kann Deinen Lehrer verstehen und das solltet Ihr auch mal versuchen.

Und: Ja, er darf das!


HaniMeron 
Beitragsersteller
 15.11.2018, 11:33

Ich verstehe den Standpunkt, leider handelt es sich hier wirklich nicht um solche Fälle, die man vermutlich auch aus eigener Schulzeit kennt. Der besagte Schüler hat sonst seine Materialen immer dabei und hat sich dummerweise erlaubt, statt Geodreieck UND Lineal nur das Geodreieck mitzubringen, da es für das Lineal momentan beim aktuellen Thema keine Verwendung gab und ein Geodreick ebenfalls zum Messen verwendet werden kann (ja sehr rebellisch, aber er hat versucht seinen Kopf zu nutzen). Bei anderen Schülern kommt es natürlich auch mal öfter vor und das ist natürlich dann irgendwo auch eigene 'Dummheit, allerdings gibt es keine Toleranz und der Unterrichtsverweis wirkt sehr übertrieben. Die Note 6 könnte man bei mehrmaligem 'Vergessen' möglicherweise noch rechtfertigen. Aber immer wieder und dann auch nur bei ausgewählten Schülern, die eben durch die Stichprobe aufgefallen sind.

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dandy100  15.11.2018, 11:59
@HaniMeron

"Die Note 6 könnte man bei mehrmaligem 'Vergessen' möglicherweise noch rechtfertigen. Aber immer wieder und dann auch nur bei ausgewählten Schülern, die eben durch die Stichprobe aufgefallen sind."

Ne, also da wird ja wohl eher umgekehrt ein Schuh daraus! Jemanden wegen eines einmaligen Vergessens direkt eine 6 reinzudonnern, wäre wirklich eine völlig unangemessene Härte - was soll denn das, jeder kann mal etwas vergessen, das ist menschlich.

Aber immer wieder und dann auch nur bei ausgewählten Schülern, das heißt doch, dass es ständig dieselben sind, die dauernd ihren Kram nicht dabei haben und die haben ihre 6 allerdings verdient

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FataMorgana2010  15.11.2018, 11:17

Nein. Der Ausschluss vom Unterricht ist eine Ordnungsmaßnahme, die nach dem Berliner Schulgesetz nicht einfach mal so getroffen werden kann, weil der Lehrer hier seine eigenen Regeln aufstellt.

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Wieso willst du was dagegen unternehmen? Nehmt doch einfach künftig all Euer komplettes Material mit. So schwer ist das ja auch nicht!
Das gehört ins Kapitel Ordnung und Vollständigkeit der Ausrüstung.

Das ist später im Berufsleben auch kein Wunschkonzert.

Im übrigen dürfte es nicht das erste mal gewesen sein, dass er seinen Plunder nicht komplett dabei hatte. Man darf auch annehmen, dass sein Verhalten auch im Übrigen zu Wünschen lässt, sonst wäre er kaum vom Unterricht ausgeschlossen worden.


HaniMeron 
Beitragsersteller
 15.11.2018, 11:05

Es ist nicht nur der eine Schüler und das ist die Regelung, der die Schüler gezwungenermaßen zugestimmt haben. Das hat nichts mit seinem Verhalten zu tun, welches ferner nicht auffällig ist. Der besagte Schüler hat sonst gute Noten und arbeitet in anderen Fächern gut mit, da ihm der Abschluss wichtig ist. Andere Schüler haben leider nicht so gute Noten und Schwierigkeiten, ebenfalls NICHT aufgrund ihres Verhaltens, sondern weil sie einfach Leistingsschwächer sind und diese leiden unglaublich darunter, da kein Unterricht gegeben ist und sie alle allein nacharbeiten müssen, was den meisten nicht gelingt. Und ein Geodreieck ist definitiv ein Linealersatz und den Schüler vom Unterricht auszuschließen weil er nicht beides dabei hat (zumal nichts von beidem in der Stunde benötigt wurde) ist definitv die Frage Wert, was die Schüler gegen dieses Lehrermobbing tun können.

Ersatzmatetial wird nicht akzeptiert und null Toleranz.

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tenno5034  15.11.2018, 11:10
@HaniMeron

Ist diese Schule ein Bootcamp? Welche Stufe wird unterrichtet?

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HaniMeron 
Beitragsersteller
 15.11.2018, 11:15
@tenno5034

Ein Oberstufenzentrum, an dem die Schüler Abschlüsse wie z.B. den MSA nachholen können. Daher verstehe ich die Strenge nicht, da der Großteil der Schüler freiwillig da ist. Ist sehr schade, dass ihnen das in dieser Form dann erschwert wird.

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tenno5034  15.11.2018, 11:27
@HaniMeron

Eine öffentliche Schule oder Privatschule? Dann würde ich mal ein Gespräch mit dem Schuldirektor zu den Themen pädagogisch adäquater Unterricht, disziplinarische Massnahmen und Erreichen des Unterrichtsziels durch Motivation, statt Destruktion suchen. Nötigenfalls soll ein Elternteil das Gespräch anberaumen.

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Wo bitte findet so was statt? Welches Bundesland? Ich halte das für extrem fragwürdig. Macht das nur der eine Lehrer? Gibt es dafür eine Grundlage in der Schule? Der Ausschluss vom Unterricht ist eine Ordnungsmaßnahme, das wegen eines fehlenden Lineals zu machen, ist meines Erachtens nicht zulässig.


HaniMeron 
Beitragsersteller
 15.11.2018, 11:10

Berlin. Es ist nur der Mathelehrer.

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FataMorgana2010  15.11.2018, 11:22
@HaniMeron

Nach dem Berliner Schulgesetz ist der Ausschluss vom Unterricht eine Ordnungsmaßnahme. Die kann man nicht einfach mal so verhängen, egal, was der Mathelehrer da für Vorstellungen hat. Der einzelne Lehrer kann sog. Erziehungsmaßnahmen verhängen, nämlich

(2) Zu den Maßnahmen bei Erziehungskonflikten und Unterrichtsstörungen gehören insbesondere

1.das erzieherische Gespräch mit der Schülerin oder dem Schüler,

2.gemeinsame Absprachen,

3.der mündliche Tadel,

4.die Eintragung in das Klassenbuch,

5.die Wiedergutmachung angerichteten Schadens,

6.die vorübergehende Einziehung von Gegenständen.

Ordnungsmaßnahmen dagegen kann der einzelne Lehrer nicht verhängen, als da wären

(2) Ordnungsmaßnahmen sind

1.der schriftliche Verweis,

2.der Ausschluss vom Unterricht und anderen schulischen Veranstaltungen bis zu zehn Schultagen,

3.die Umsetzung in eine Parallelklasse oder eine andere Unterrichtsgruppe,

4.die Überweisung in eine andere Schule desselben Bildungsgangs und

5.die Entlassung aus der Schule, wenn die Schulpflicht erfüllt ist.

Jede Form der körperlichen Züchtigung und andere entwürdigende Maßnahmen sind verboten.

Lehrer sind nicht allmächtig. Und ja, es ist pädagogisch sicherlich sinnvoll, die Schüler anzuhalten, ihr Material immer dabei zu haben. Aber das berechtigt eben nicht zu allem. Leider gibt es unter Lehrerinnen und Lehrern auch solche, die meinen, dass sie sich über die gesetzlichen Regelungen wegsetzen können - aber so läuft es nicht.

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FataMorgana2010  15.11.2018, 11:26
@FataMorgana2010

Der Lehrer könnte auf jeden Fall jedes Mal ins Klassenbuch schreiben, dass Schüler XY seine Materialien nicht dabei hat. Er kann dann auch dafür sorgen, dass das z. B. im Zeugnis erscheint. Er kann sich auch auf der Klassenkonferenz mit den anderen Lehrern absprechen, wie man damit weiterhin umgeht. Es ist auch zulässig, eine GEMEINSAME Absprache mit den Schülern zu treffen - aber nicht einfach, in dem er irgendjemanden zu irgendetwas zwingt.

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Ein Geodreieck ersetzt kein Lineal, es ist ein Lineal.

(Wenn du es ganz streng nimmst, ist ein Lineal ausschließlich etwas, um Geraden zu zeichnen - ohne Maßeinteilung.)

Eine 6 ist eine messbare Leistung - die hier nicht vorliegt. Also kann auch nichts gemessen werden.

Eine der 6 vergleichbare Wertung kann bei Leistungsverweigerung gegeben werden. Liegt hier auch nicht vor.

Du siehst dir mal das Schulgesetz an, hier für NRW, andere Bundesländer dann ähnlich:

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/Schulgesetz/Schulgesetz.pdf

und informierst dich mal über die Grundsätze zur Leistungsbewertung (§ 48), über erzieherische Einwirkung (§ 53) über die Aufgaben von Lehrern (§ 57).

Dann wendet ihr euch an die Eltern und lasst eine Klassenkonferenz einberufen, an der auch Klassensprecher und Stellvertreter teilnehmen (§ 71) und besprecht das Ganze anhand der Gesetzeslage.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wie schwer kann es sein, ein paar Gegenstände dabei zu haben, wenn man schon weiß, dass der Lehrer einen kleinen Klamsch hat was diese Dinge angeht?

Sie haben es doch sogar schriftlich bekommen.

Natürlich ist das pedantisch und extrem kleinlich von diesem Lehrer. Aber ich sehe keinen Grund, warum das nicht rechlich sein sollte.


FataMorgana2010  15.11.2018, 11:27

Es kann nicht sein, dass der Lehrer einfach mal so ein paar Regeln aufstellt, weil er das gut und richtig findet. Mag ja sein, dass er das für erzieherisch wertvoll hält, aber der Ausschluss vom Unterricht ist eine Maßnahme, die nicht so einfach verhängt werden kann. Da muss schon mehr vorliegen.

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Frangoo1992  15.11.2018, 11:32
@FataMorgana2010

Du solltest mal lesen was die "Lehrer" in der Hitler Jugend alles mit den Schülern machen konnten, aktuell bewegt sich alles in Richtung totalitäres System.

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FataMorgana2010  15.11.2018, 11:39
@Frangoo1992

Wenn die Schüler aus Angst etc. das mit sich machen lassen... und damit sie das nicht tun, hilft es sehr, sich die Gesetze anzuschauen. Da wird man dann feststellen, dass Lehrer eben nicht einfach alles machen können.

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