Untermieter zieht nicht aus und belästigt andere Untermieterin?

1 Antwort

Mit Ablauf der Befristung endet das Mietverhältnis.

Da jetzt Weihnachtszeit ist, sei großzügig und stelle ihm eine Frist bis zum 2. Januar für seinen Auszug. Kündige in deinem Schreiben (Einwurfeinschreiben) an, dass du bei Fristversäumnis Räumungsklage erheben wirst und damit auf ihn erhebliche Kosten zukommen.

Sollte er erneut die Studentin belästigen, sofort die Polizei rufen.

Da sein Mietverhältnis beendet ist, könnte sein weiterer Verbleib in der Wohnung als Hausfriedensbruch gewertet werden. Das solltest du beim geringsten Anlass sofort geltend machen. Dafür wäre die Polizei auf jeden Fall zuständig.