Elterngeldstreichung? Nur hypothetisch: Lassen sich jetzt die Reichen scheiden damit sie weiterhin elterngeld bekommen?
Alleinerziehende haben ja die gleiche 150000€ Grenze für elterngeld. Verdienen beide Elternteile jeweils 100k. Sind sie verheiratet bekommen sie kein elterngeld. Im Scheidungsfall jedoch schon? Wie ist das Verfassungsrechtlich vereinbar?
2 Antworten
wer sich aus einem solchen Grund scheiden lässt, in dessen Ehe ist nicht viel los
verfassungsrechtlich? was hat das damit zu tun? Scheiden lassen kann ich mich immer - einen Grund muss man nicht nennen
es war irgendwie falsch, die Einkommensgrenzen für zwei (Ehepaar) genauso hoch anzusetzen wie für eine Person (Single) - Grund für die Einführung war, junge Leute zu ermutigen, sich Kinder zuzulegen, durch Zahlung für eine Art Lohnersatzleistung für einen gewissen Zeitraum - ich betrachte das Elterngeld ähnlich wie die Bausparprämie, die auch an Einkommensgrenzen gebunden ist, hier aber für Ehepaare die doppelte Einkommenshöhe wie für Singles
Würde nichts nützen. Eltern müssen für den Empfang und auch für die Berechnung nicht verheiratet sein.
Verfassungsrechtlich im dem Sinne das Ehen nicht benachteiligt werden dürfen. Man kann sich auch scheiden lassen das Geld kassieren und trozdem zusammen leben. Ist ja nur ein Papier wo das drauf steht sonst nichts