Unterhaltsvorschuss Mann lebt in USA?

5 Antworten

Bezüglich des Familienstand des Elternsteils bei dem das Kind lebt, heißt es in Paragraph 1 Abs. 1 UVG, dass dieser ledig, verwitwet, geschieden oder dauernd getrenntlebend sein muss.

Dauernd getrenntlebend definiert sich nach Paragraph 1 Abs. 2 UVG: Ein Elternteil, bei dem das Kind lebt, gilt als dauernd getrennt lebend, wenn im Verhältnis zum Ehegatten oder Lebenspartner ein Getrenntleben im Sinne des  Parahraphen 1567 BGB vorliegt oder wenn sein Ehegatte oder Lebenspartner wegen Krankheit oder Behinderung oder auf Grund gerichtlicher Anordnung für voraussichtlich wenigstens sechs Monate in einer Anstalt untergebracht ist. In Paragraph 1567 Abs. 1 BGB heißt es: Die Ehegatten leben getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt. Die häusliche Gemeinschaft besteht auch dann nicht mehr, wenn die Ehegatten innerhalb der ehelichen Wohnung getrennt leben.

Wenn du also dauernd getrenntlebend bist, würde diese Anspruchsvoraussetzung erfüllt sein. Du musst dein dauerndes Getrenntleben aber auch nachweisen. Hierfür ist ein Brief von Rechtsanwalt für das Scheidungsbegehren erforderlich oder der Nachweis des Wechsels der Steuerklasse beim Finanzamt (vgl. Punkt 1.4.3 der UVG-Durchführungsrichtlinien des BMFSFJ).

Du erfüllst doch alle Voraussetzungen für den Unterhaltsvorschuss.

Also ab zum Amt und Antrag stellen!

Oder dich darum kümmern, dass er seinen Unterhaltsverpflichtungen nachkommt.

https://www.germany.info/us-de/botschaft-konsulate/new-york/uhalt/904558

Woher ich das weiß:Hobby – Persönliche Erfahrung, Recherche + frei zugängliche Quellen

Kimberlysta 
Beitragsersteller
 04.10.2024, 14:02

Naja die Unterhalts Vorschuss kasse, meinte da ich nun verheiratet bin würde ich kein geld mehr bekommen aber wir leben getrennt, trotzdem noch offiziell auf Papier verheiratet… dass Kind ist ja von einem anderen Mann nicht von dem wo ich geheiratet habe, nur leider zahlt dieser auch nicht ( lebt in der Schweiz) ich muss sogar noch Geld zurück zahlen an die Kasse

Kessie1  04.10.2024, 18:21
@Kimberlysta

Nochmal: du lebst getrennt! Und vom Kindsvater ebenfalls. Es ist ja keine vorübergehende Trennung vom Ehemann, sondern eine endgültige. Wäre er der Vater, dann würdest du in dem Fall ja auch Anspruch haben.

Kimberlysta 
Beitragsersteller
 05.10.2024, 19:51
@Kessie1

Geschieden bin ich halt nicht wie soll ich sowas nachweisen das wir getrennt sind. Die meinten ich muss es nachlegen können

Hallo,

Da ihr getrennt lebt und er keinen Unterhalt zahlt, könntest du erneut Unterhaltsvorschuss beantragen. Trotz der Heirat hast du Anspruch auf ALG II, solange ihr nicht zusammenlebt und er dich nicht finanziell unterstützt. Kläre das mit dem Jugendamt und Jobcenter.

alles gute


Kimberlysta 
Beitragsersteller
 04.10.2024, 14:08

Hey, ja das Kind ist ja nicht von dem US Amerikaner, der vater lebt in der Schweiz und zahlt nicht, die Kasse meinte halt da ich geheiratet habe bekomme ich kein geld mehr. Aber der Amerikaner und ich leben getrennt und keiner hat Absichten an Fortsetzung der Beziehung..

Geh zur Beistandschaft und lass diese den Unterhalt für dich vom Vater einfordern.

Mit der Bescheinigung von der Beistandschaft gehst du dann zur Unterhaltsvorschuss, sagst, dass ihr getrennt seid und du versuchst, ihn auf Unterhalt zu verklagen - und bis dahin sollen sie zahlen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

Gegen die Anrechnung nicht gezahlten Geldes kannst Du Widerspruch einlegen, und wegen des Unterhaltsvorschußes solltest Du Dich an das Jugendamt wenden.

Insgesamt empfiehlt sich vielleicht eine anwaltliche Beratung:

https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe

Weil die Heirat ist ja hier nicht anerkannt

Warum nicht?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.