Unterhaltsvorschuss - versehentlich falsche Angabe über Kindsvater gemacht?
Hallo,
ich beziehe für meine beiden Kinder Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt, weil der Vater sich weigert, arbeiten zu gehen. Er sagte mir schon bei der Trennung, dass ICH keinen Cent von ihm bekommen werde. Dass er allerdings für seine Kinder zahlt, ist dabei augenscheinlich irrelevant.
Naja, egal. Ich bekam ein Fragebogen vom Jugendamt, bei dem ich angeben sollte, wo und ob er arbeitet, welches Auto er besitzt etc.
Wir haben seit einem Jahr keinen Kontakt mehr zueinander, weshalb ich nur die mir zuletzt bekannten Angaben machen konnte. Mir ist vorhin leider aufgefallen, dass ich die Automarken verwechselt habe. Er fährt ein ganz anderes Auto als das, das ich angegeben habe. Kann ich das im Nachhinein noch korrigieren? Ich nehme an, sie wollen den Wert des Fahrzeugs wissen, um dieses ggf. zu pfänden. Ist sowieso nichts neues bzw. wertvolles. Er fährt keinen Porsche oder das neuste Modell vom Audi.
Kann ich es im Nachgang korrigieren?
2 Antworten
Du kannst es ohne Probleme korrigieren.
Dies hat keine Auswirkungen, selbst wenn es falsch wäre, da der Fragebogen schon gar nicht statthaft wäre. Der jährlich Fragebogen soll der Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen dienen. Das Einkommen und Vermögen ist aber keine Anspruchsvoraussetzung nach dem UVG (vgl. Paragraph 1 und 2 UVG). Somit haben diese Angaben zu Kindesvater dort auch nichts zu suchen, es soll lediglich geöräft werden, ob die öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen noch gegeben sind (Punkt 9.12 Abs. 1 Richtlinie zur Durchführung des UVG vom BMFSFJ).
Du weisst es nicht.So korrigieren und hast Dich geirrt.
Würdest Du etwas falsches berichtigen ,auch eine Arbeitsstelle / Einkommen behaupten was er tatsächlich nicht hat ,
kann das der Rechtsbeistand des Kindsvaters so nutzen,das es zu Deinem Nachteil ausfallen könnte
Es ist nämlich so,das ein einfaches Auto notwendig sein könnte,um ein Arbeitseinkommen zu erzielen.
Die Argumentation ,den Bus zu nehmen ,kann da böse ins Auge gehen.Das kann ein Verteidiger leicht widerlegen ,wenn es nicht sogar im Arbeitsvertrag festgelegt ist,bzw.durch die Art der Beschäftigung.
Das ist keine Kritik an Dir sondern ein reiner pragmatischer Tip.
Jo,Du weisst also nur das er ein einfaches Auto hat.
Bei den restlichen Angaben habe ich nichts angegeben, weil ich wirklich nicht weiß, ob er inzwischen arbeitet. Ich kann über seine derzeitige Situation nur wenig berichten.