Unterhaltsvorschuss - versehentlich falsche Angabe über Kindsvater gemacht?

2 Antworten

Du kannst es ohne Probleme korrigieren.

Dies hat keine Auswirkungen, selbst wenn es falsch wäre, da der Fragebogen schon gar nicht statthaft wäre. Der jährlich Fragebogen soll der Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen dienen. Das Einkommen und Vermögen ist aber keine Anspruchsvoraussetzung nach dem UVG (vgl. Paragraph 1 und 2 UVG). Somit haben diese Angaben zu Kindesvater dort auch nichts zu suchen, es soll lediglich geöräft werden, ob die öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen noch gegeben sind (Punkt 9.12 Abs. 1 Richtlinie zur Durchführung des UVG vom BMFSFJ).

Du weisst es nicht.So korrigieren und hast Dich geirrt.

Würdest Du etwas falsches berichtigen ,auch eine Arbeitsstelle / Einkommen behaupten was er tatsächlich nicht hat ,

kann das der Rechtsbeistand des Kindsvaters so nutzen,das es zu Deinem Nachteil ausfallen könnte

Es ist nämlich so,das ein einfaches Auto notwendig sein könnte,um ein Arbeitseinkommen zu erzielen.

Die Argumentation ,den Bus zu nehmen ,kann da böse ins Auge gehen.Das kann ein Verteidiger leicht widerlegen ,wenn es nicht sogar im Arbeitsvertrag festgelegt ist,bzw.durch die Art der Beschäftigung.

Das ist keine Kritik an Dir sondern ein reiner pragmatischer Tip.


Evgeniakary333 
Beitragsersteller
 26.01.2025, 16:49

Bei den restlichen Angaben habe ich nichts angegeben, weil ich wirklich nicht weiß, ob er inzwischen arbeitet. Ich kann über seine derzeitige Situation nur wenig berichten.