Kindesunterhalt?
Guten Tag der selbstbehalt ist ja grad bei ca 1400euro netto das Jugendamt kann aber Unterhalt vom Lohn pfänden bis auf ca 950euro netto wenn ich jetzt sag ich mal 100euro selber zurück zahle unterhaltsvorschuss können sie trotzdem lohnpfändung erhalten
Vielleicht kennt sich jemand damit aus
Lg Odin
2 Antworten
Eine sogenannte privilegierte bzw. verschärfte Pfändung nach Paragraph 850 d ZPO ist bei Unterhaltsansprüchen möglich. Es zählt dann ein vom Gericht individuell festgelegter Pfändungsfreibetrag. Die Pfändungsfreitabellen nach Paragraph 850 c ZPO gelten dann nicht.
Der Selbstbehalt ist grundsätzlich nur bei einer Leistungsfähigkeitsberechnung entscheidend. Sobald ein Titel besteht, ist dieser vorrangig, weil eine rechtliche Pflicht besteht.
Du kannst versuchen eine Ratenzahlung zu beantragen. Dafür wird aber als erstes die Bereitschafterklärung, dass der titulierte, laufende Unterhalt direkt zu Händen des betreuenden Elternteils gezahlt wird, benötigt. Wenn du diese abgibst und dann auch entsprechend zahlst, kann die Pfändung ruhend gestellt bzw. zurückgenommen werden. Das ist aber nicht verpflichtend, sondern reines Entgegenkommen der Behörde.
Wenn Schulden offen sind aus dem Vorschuss und bei dir was pfändbar ist, dann wird man auch pfänden.
Der Freibetrag von 1400-1500 € ist aber übrigens für eine Person, nicht mit Kind eingerechnet. Wenn das Einkommen nicht überschritten wird, dann holt sich das Jugendamt sonst nen Titel und wartet
Titel haben Sie schon geholt meine Frage wenn ich denen entgegen komme können Sie trotzdem pfänden