Trennung vom Kindsvater?
Hallo zusammen,
also um es kurz zu halten, ich bin seit kurzem vom Kindsvater getrennt (K 5j), zur Zeit wohnt er noch bei uns (ist aber auf der Suche nach einer eigenen Wohnung).
Da er bereits zwei weitere Kinder hat und dort schon nicht den vollen Unterhalt zahlen kann und somit ans Jugendamt den Vorschuss zurück zahlt, haben wir abgesprochen das er mir jeden Monat (sobald er ausgezogen ist) einen fixen Unterhaltsbetrag zahlen wird. Da dies in der Summe, mit meinem Gehalt und Kindergeld, dennoch nicht reicht wollte ich gerne Wohngeld und Kinderzuschlag beantragen.
Meine Frage hierzu ist jetzt: Kann es sein das diese Anträge abgelehnt werden, aufgrund dessen dass ich keinen Unterhaltsvorschuss beantragen möchte? ich möchte soweit es geht das Jugendamt raushalten. Den Umgang haben wir auch schon geregelt, da wir beide das Sorgerecht haben und ich ihm und unserem gemeinsamen Kind auf keiner Weise den Umgang miteinander verwehren möchte.
Bitte keine Vorwürfe sondern nur ernst gemeinte Ratschläge. Dankeschön
4 Antworten
Der Unterhaltsvorschuss gehört zu den Mitteln, die den Lebensunterhalt des Kindes decken sollen. Er schließt den Anspruch des Kindes auf Sozialgeld, Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Kinderzuschlag und Wohngeld nicht aus. Er wird aber als vorrangige Sozialleistung auf diese Leistungen angerechnet.
Beantragen kannst du es selbstverständlich. Es wird dann halt gekürzt um den Unterhaltsvorschuss. Bringt dich am Ende also nicht weiter.
Und das Jugendamt als solches hat ja auch nichts mit Unterhaltsvorschuss zu tun. Du musst also keine Beistandschaft einrichten um Unterhaltsvorschuss zu bekommen.
Und wenn der Kindsvater aus guten Gründen kaum leistungsfähig ist, dann muss er auch nichts zurück zahlen. Nur bei drei Kindern sollte er sich natürlich auch ausreichend um einen besser bezahlten Job bemühen oder einen Nebenjob annehmen, wenn das machbar ist. Wäre er aber erwerbsunfähig, dann sieht die Sache natürlich anders aus.
Beim Unterhaltsvorschuss "verlierst" du ja auch quasi das halbe Kindergeld.
Wenn du Geld beantragen willst, werden erst die Einkommensverhältnisse geprüft .. du kannst nicht freiwillig auf die zustehendes Geld verzichten und es dir woanders wiederholen.
Die werden schon darauf bestehen. Immerhin ist er in der Verantwortung.
Das ihr das mit dem Umgangsrecht geklärt habt, ist gut. Und solange zwischen Euch da keine Unstimmigkeiten gibt, ist das für das Jugendamt in Ordnung.
Allerdings würde ich mich an deiner Stelle anschauen, was dir (bzw. Deinem Kind) rechtlich gesehen zusteht. Wenn er mindestens den rechtlichen Unterhalt zahlt oder mehr, kannst du dem Jugendamt sagen, dass er seine Verpflichtungen einhält. Du solltest aber darauf bestehen, dass er es dir überweist. Falls er nicht das zahlt, was er zahlen muss, kannst du es nachweisen.
wenn er den gesetzlichen Unterhalt nicht zahlen will oder kann, bleibt dir ja nichts anderes übrig, als das Jugendamt einzuschalten. Ich meine, warum solltest du auf finanzielle Hilfen verzichten, die deinem Kind zustehen.