Unterhaltsvergleich?

2 Antworten

Ein Vergleich ist ja eine gerichtlich festgehaltene Entscheidung, das habt ihr ja nicht. Wenn, dann wäre das zumindest eine schriftlich festgehaltene Unterhaltsregelung, wo beide unterschreiben, sonst wäre es ja keine gegenseitige Vereinbarung.

Geht es hier nur um Kindesunterhalt oder auch Unterhalt für die Freundin, wenn das Kind unter 3 Jahre ist?

Denn Kindesunterhalt ist steuerlich ja generell NICHT absetzbar, da dies durch Kindergeld bereits abgegolten ist.

Der Unterhalt für die Ex Partnerin wäre absetzbar, unterschreibt diese den Vertrag, und ist mit dem Absetzen einverstanden, dann ist die Ex Freundin dazu verpflichtet, das Geld ihrerseits zu versteuern und eine Steuererklärung zu machen. Das muss sie ja wissen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Das kann von Bundellang zu Land unterschiedlich sein, wenn ihr zur Handels-Arbeiter-Angestelltenkammer geht, seht mal nach, bei wem ihr den Beitrag bezahlt, die helfen bei Steuererklärungen, also wissen sie sicher auch einen "kostenlosen" Rat für euch.