Unterhalt Zahlung?

6 Antworten

Solange ihr nicht heiratet steht dem Kind natürlich auch Unterhaltsvorschuss bis längstens Vollendung des 18 Lebensjahres zu, wenn der Kindsvater seinen Unterhaltspflichten nicht nachkommt oder auf Grund von zu geringem Einkommen nicht nachkommen kann.

Das wird durch das Jugendamt entsprechend geprüft, wäre er leistungsfähig, wird das Jugendamt entsprechend eine Rückzahlung fordern.

Ist er nachweislich nicht leistungsfähig, müsste er den Unterhaltsvorschuss auch nicht erstatten.

Die Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind bleibt natürlich weiterhin bestehen, selbst wenn ihr heiraten würdet, dass Kind aber nicht adoptiert würde.

Ohne entsprechenden Titel gegen den Kindsvater wird da nachträglich auch kein Unterhalt zu hohen sein, dafür müsste er natürlich auch leistungsfähig sein.

Wenn das Jugendamt einen Unterhaltsvorschuss zahlt, dann hat es in der Regel die Zahlungsfähigkeit des Kindsvaters geprüft bzw. der Prozess läuft noch.

Sollte er zahlungsfähig sein, muss er fehlende Beträge nachzahlen.

Durch Gewährung des Unterhaltsvorschusses geht der Anspruch des Kindes auf Unterhalt in Höhe des Unterhaltsvorschusses auf das jeweilige Bundesland über (Paragraph 7 UVG), das in der Regel durch das Jugendamt vertreten wird.

Das heißt, die aktuellen monatlichen 230,00 Euro Forderungeb des Landes sind und nicht mehr des Kindes bzw. der Kindesmutter. Die Behörde entscheidet darüber, ob und in welcher Höhe Forderungen gegen den Kindesvater erhoben werden.

Der eventuelle Anspruch des Kindes, der über den Unterhaltsvorschuss liegt, kann durch den Vertreter des Kindes bzw. Beistand oder Rechtsanwalt gesondert geltend gemacht werden. Dieser ist vom Anspruchsübergang nach Paragraph 7 UVG nicht betroffen.

Eine Strafanzeige nach Paragraph 170 StGB ist unabhängig davon. Hier prüft die Staatsanwaltschaft, ob und inwieweit sie Ermittlungen aufnimmt. Sie kann auch einen Strafbefehl erlassen, der mit oder ohne Auflagen verbunden ist. Dies ist aber ein strafrechtliches Verfahren und kein zivilrechtliches Verfahren. Das alleinige Nichtzahlen von Unterhalt stellt dabei noch keine Straftat dar.

Alleine, dass er nicht zahlt, macht er sich nicht strafbar. Und es kommt ja auch darauf an, warum er nicht zahlt! Kann er nicht zahlen und deswegen gibt es Unterhaltsvorschuss? Ist er untergetaucht und sie hat Anzeige erstattet wegen Unterhaltspflichtverletzung? Hat sie einen Unterhaltstitel und er kann diesen nicht bedienen, aber hat es versäumt ihn abändern zu lassen?

Wenn er tatsächlich nicht zahlen kann, dann muss er den Unterhaltsvorschuss auch nicht ans Amt zurück zahlen.

Bekommt sie denn "nur" den Unterhaltsvorschuss oder hat sie auch eine Beistandschaft beim Jugendamt? Kümmert sich die Unterhaltsvorschusskasse denn tatsächlich darum alle 2 Jahre sein Einkommen zu prüfen?

Warum genau zahlt er denn nicht? Ist er krank, arbeitslos ohne Aussicht auf irgendeinen Job etc.?

Auch wenn Unterhaltsvorschuss fließt, so bleibt er natürlich unterhaltsverpflichtet. Aber können und müssen sind nun mal zwei verschiedene Dinge!

Kommt auf die Einkommensverhältnisse an und geht dich als Außenstehenden nichts an.


Nico24040 
Beitragsersteller
 16.09.2024, 18:05

Ich lebe mit diesen Kind zusammen und erziehe es wo hat es mich nichts anzugehen?

Nico24040 
Beitragsersteller
 16.09.2024, 18:07
@Mondovada3

Ja und mit dem Kind dazu also hat mich das ganz schön was anzugehen

AngiedieSchlaue  16.09.2024, 18:08
@Nico24040

Du bist nicht der Vater des Kindes. Es geht nur die Mutter etwas an.

Und wenn Unterhaltsvorschuss vom JA gezahlt wird, dann kann der Vater momentan selbst aus allen möglichen Gründen keinen Unterhalt zahlen.

Mondovada3  16.09.2024, 18:08
@Nico24040

Nein, weder die Angelegenheiten der Mutter, noch des Vaters gehen dich was an.

Wenn sie nett sind und es möchten unterrichten sie dich...

Nico24040 
Beitragsersteller
 16.09.2024, 18:18
@Mondovada3

Sie haben garnicht zu entscheiden was mich etwas angeht und was nicht da dieser sogenannte Vater sich in drei Jahren maximal fünf Mal nachgefragt hat nach einem Termin für ein Umgangsrecht und danach nichts mehr kam geschweige noch dem Kind seinen Kinderwagen zurückfordert ohne weitere Gründe.

Nico24040 
Beitragsersteller
 16.09.2024, 18:19
@AngiedieSchlaue

Das geht mich sehr wohl was an wen meine Freundin mich fragt ob ich darüber genaueres weiß bzw raus finden kann

Nico24040 
Beitragsersteller
 16.09.2024, 18:47
@Mondovada3

Hat ja nichts mit dem Unterhalt an sich zutun oder nicht?