Unterhalt fürs ausgezogene kind?

4 Antworten

Wenn du "grundlos" ausziehst, dann sind deine Eltern nicht verpflichtet dir Barunterhalt zu gewähren. Zumindest nicht der Elternteil wo du bis dato lebst.

Eltern haben das sogenannte Bestimmungsrecht. Das bedeutet, sie können, unter Berücksichtigung deiner persönlichen Belange, entscheiden wie sie dir den Unterhalt gewähren. Das kann in Bargeld sein oder aber auch durch Kost und Logis.

Solltest du ausziehen, weil dein Ausbildungsplatz zu weit von Zuhause entfernt ist, so dass du in die Nähe ziehen müsstest, dann sieht die Sache schon anders aus.

ABER: es wären ohnehin auch vorrangige Leistungen zu prüfen. Bei einer schulischen Ausbildung oder einem Studium wäre das BAföG. Bei einer betrieblichen Ausbildung BAB.

Das Kindergeld bekommt der, der den höheren Unterhalt zahlt. In dem Falle wäre das dein Vater bei einem Auszug deinerseits.

Einem Abzweigungsantrag würde nur stattgegeben werden, wenn deine Eltern nicht Unterhalt in Höhe von mindestens dem Kindergeld zahlen würden.

Eine eigene Ausbildungsvergütung bis auf 100 EUR und Leistungen wie BAföG oder BAB würden voll auf deinen Bedarf angerechnet werden.

In der Theorie hast du einen Anspruch auf 930 RUR (rechnerisch inkl. Kindergeld).

Die Frage ist halt was du selbst an Ausbildungsvergütung hast, was dein Vater dir tatsächlich dazu geben muss. Denn den Betrag den deine Mutter ggf. zu zahlen hätte (ab 18 sind BEIDE Elternteile für den Barunterhalt zuständig) muss er nicht mittragen!

Und im übrigen gibt es auch keine Altersbegrenzung für eine Unterhaltspflicht wie immer wieder fälschlicherweise behauptet wird. Es geht um die Erstausbildung die zu finanzieren wäre. Und es eben ach nicht richtig, dass die Eltern in jedem Fall eine finanzielle Unterstützung leisten müssen.

Es ist IMMER eine Einzelfallbetrachtung.

Woher ich das weiß:Hobby – Persönliche Erfahrung, Recherche + frei zugängliche Quellen

Wenn Du ausziehen willst aber nicht müsstest, dann müsste dir deine Mutter keinen Barunterhalt zahlen, wenn Du weiterhin bei ihr wohnen könntest.

Beim Vater sieht es anders aus, wenn er bisher Unterhalt zahlen musste.

Aber wenn Du selber Einkommen erzielst, also in Form von einer Azubivergütung, würde die Nettovergütung bis auf 100 Euro Freibetrag auf deinen derzeitigen Unterhaltsanspruch nach Auszug von 930 Euro angerechnet.

Dir stünde unter 25 nach Auszug dann dein Kindergeld von derzeit 250 Euro zu, wenn Du von den Eltern nicht min. Unterhalt in dieser Höhe bekommen würdest.

Auch das Kindergeld würde auf diese 930 Euro angerechnet.

Könntest Du deinen Bedarf von 930 Euro mit deiner anrechenbaren Nettovergütung und Kindergeld decken, stünde dir im Regelfall kein Unterhalt mehr von den Eltern zu.

Auch müsste nach einem Auszug in einer betrieblichen Erstausbildung ein möglicher Anspruch auf BAB - Berufsausbildungsbeihilfe von der Agentur für Arbeit geprüft werden, würde dann auch als Einkommen angerechnet.

Einen kostenlosen Rechner für BAB - findest Du im Internet.

Das würde auch in einer schulischen Ausbildung oder Studium zutreffen, nur dann vorrangig Bafög - auch dafür findest Du im Internet einen kostenlosen Rechner.

Sie können ihrer Unterhaltspflicht so nachkommen, wenn sie das möchten. Wenn sie aber sagen: "Hier zuhause kannst du auch wohnen und essen", dann ist damit dem Unterhaltsanspruch genüge getan.

Das kommt darauf an, wieviel Du in der Ausbildung verdienst. Falls es nicht genug ist, sind beide Elternteile zum Unterhalt verpflichtet.


Kessie1  19.11.2024, 12:10
Falls es nicht genug ist, sind beide Elternteile zum Unterhalt verpflichtet.

Nicht zwingend! Es kommt auf den Einzelfall an und die eigene Bude muss auch nicht in jedem Fall finanziert werden.