Unterbodenbeleuchtung Auto?

2 Antworten

Nein ist nicht erlaubt. Es darf nur das dran sein, was vorgeschrieben ist. STVO

In der StVZO (§ 49a Abs.1) ist festgelegt, dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und zulässigen lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen.

Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.

Wird also nie eingeschaltet?


JBRIPPER 
Beitragsersteller
 13.06.2020, 17:20

doch wird es aber auf privat Gelände

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