Unter welchen Bedingungen darf ich ins Jugendheim?

5 Antworten

Wenn dein Kindeswohl extrem gefährdet ist. (Durch Misshandlung jeglicher Art und/oder massive Vernachlässigung)

Und so ein Frage zu stellen nur weil man keine Bauchfrei tragen darf ist absolut lächerlich.

Wenn bei dir daheim eine dermaßene physische oder psychische Gewalt herrscht, dass man es dir nicht zumuten kann dort weiter zu leben - das muss das Jugendamt überprüfen. Dein erster Weg würde also erstmal dahin führen

Du musst die Aufnahmebedingungen erfüllen. Für staatliche Heime musst du die beim Jugendamt erfragen. Private Heime (Internate) beim Heimbetreiber.

Dir wird das Jugendamt sagen, ob dein Kindeswohl gefährdet ist.

Das Amt findet, dass das für dich besser wäre, als bei deinen Eltern zu sein.