Unter welchen Bedingungen darf ich Cold Emails im B2B Bereich verschicken ohne Einverständniserklärung?
Ich habe ein Webdesign Unternehmen und will mit Cold Emails Vertrieb machen, habe das in der Vergangenheit auch schon gemacht, wurde jedoch zweifach angeklagt. Jetzt ist meine Frage, wie kann ich das ganze legal machen und zwar so, dass ich jedes Unternehmen anschreiben kann?
2 Antworten
Das gibt's nicht in legall
5) Kaltakquise per E-Mail im B2B
Die werbende Ansprache per E-Mail ist in Deutschland durch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geregelt. Dieses untersagt eindeutig das Versenden von Massen- und Spammails aus werblichen Zwecken, wenn keine Einwilligung des Kunden vorliegt.
Ja und diese grundlegende Interesse muss der Kunde dir ja erstmal anzeigen. Dies geht eben nur mit seinem Einverständnis
Ja, man muss dieses Interesse aber dokumentieren und begründen. Wenn du da an die Falschen gerätst, kann es halt trotzdem sein, dass du abegmahnt wirst. Das sind halt sehr viele Kopfschmerzen für eine Akquisemethode, die auch nicht sehr viel Erfolg verspricht.
Ich meine, was spricht bspw. dagegen dir einfach mal so von 10 kleinen Unternehmen in deiner Umgebung die Webseiten o.ä. anzuschauen und ein Konzept für kleine Verbesserungen zu entwerfen. Dann Termine mit den Chefs dort vereinbaren und das vorstellen oder so. Und so halt erstmal einen Basiskundenstamm aufbauen. Und größere Kunden ergibt sich dann eben durch gutes Networking und Empfehlungen.
Einfach so E-Mails raussenden ist schwierig. Sinnvoller wäre es, wenn du auf Messen, Veranstaltungen, durch Telefonarufe eine ersten Kontakt herstellst und fragst, ob du ein Angebot senden kannst.
ja, aber im UWG steht auch, sollte grundlegendes Interesse bestehen, ist es legal.