Unser Nachbar meldet seinen Hund nicht an (Steuermarke fehlt)

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Zur Anmeldung des Hundes zum Erhalt der Steuermarke sowie einer Hundhaftpflichtversicherung ist der Besitzer gesetzlich verpflichtet. Nachzulesen überall.

Du kannst den geraden Weg gehen und deinen Nachbarn feinfühlig aber mit der nötigen Konsequenz an seine Pflichten erinnern.

Spätestens wenn er mit Wuffi unterwegs ist und ein unvorhergesehener Zwischenfall eintritt - den niemand wirklich wünscht - wird er mit allen Konsequenzen für seine Nachlässigkeit gerade stehen müssen.

Anpfeifen ist aber ne schlechte Alternative. Weisst du eh selbst.


BerndPaulmeier 
Beitragsersteller
 19.04.2012, 11:28

Danke.

Ich werde mal einige ernste Worte mit ihm wechseln.

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Ich kann nur sagen wie es in Österreich ist.

  1. Der Hund muss bei dem "Gemeindeamt" gemeldet sein!
  2. Der Hund muss gechipt sein.
  3. Der Hundehalter muss einenSachkundenachweis erbringen wo ihm amtlich bestätigt wird, dass er an einem "Seminar" - Basiswissen Hund- teilgenommen hat. (Hält ein Tierarzt und ein Hundetrainer) Alles Gute Ilsemarie

was interessiert dich das denn? Mein Hund hat seine Steuermarke nie an, die liegt in der Schublade. Müssen muss man gar nichts, auch nicht den Hund versichern, das ist freiwillig.


BerndPaulmeier 
Beitragsersteller
 19.04.2012, 11:32

Eben nicht. In zahlreichen Bundesländern besteht Versicherungspflicht.

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nussy  19.04.2012, 13:11
@guterwolf

So viel ich weiß stimmt das in einigen Bundesländern besteht die Pflicht... Bei mir glaub ich nur für Hunde ab 40 cm Schulterhöhe oder 25 Kilo oder sowas keine Ahnung ist auch egal mein Hund ist Versichert

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nussy  19.04.2012, 13:21
@guterwolf

Obwohl ich auch meine das es jeder selber wissen müsste ob er seinen Hund Versichert oder nicht... Wenn der halt nicht Versichert ist Zahlt man eben aus eigener Tasche wenn was passiert..

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Allerdings hat er diesen noch nicht beim Ordnungsamt angemeldet

Woher willst du das wissen? Ich erzähle besonders den "Dorfzeitungen" auch den größten Unsinn, wenn sie mir zu neugierig werden.....

Mir stellt sich nun die Frage, wie ich ihn überzeugen kann, den Hund beim Ordnungsamt anzumelden.

Ich heiße es nicht gut, wenn Hundehalter sich um ihre (Melde)pflichten drücken. Für die Konsequenzen aus der Unterlassung musst du letztlich aber nicht gerade stehen. Ehrlich gesagt finde ich es sogar ausgesprochen anmaßend, in welcher Art du dich offenbar regelmäßig um die Angelegenheiten anderer Leute kümmern willst:

http://www.gutefrage.net/frage/wie-geht-man-am-besten-gegen-hundehalter-vor-die-gegen-die-leinenpflicht-verstossen-brutzeit


BerndPaulmeier 
Beitragsersteller
 19.04.2012, 12:08

Woher ich die Information habe? Er hat es mir am Gartenzaun erzählt.

Hatte ich in meiner Frage bereits im dritten Absatz erwähnt.

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hallo, eine halterhaftpfichtversicherung abzuschließen ist wie der name schon sagt pflicht!

ein hund, der keine steuermarke trägt, ist nicht gleich auch nicht beim amt für öffentliche ordnung nicht gemeldet, sondern eventuell beim steueramt nicht gemeldet!!! und das sind 2 paar schuh! manche steuerämter führen auch keine hundemarke!


dsupper  19.04.2012, 14:38

Diese Aussage ist schlicht und ergreifend falsch! Bei uns in NRW ist so eine Hundehaftpflichtversicherung keine PFLICHT - man kann sie abschließen, man muss es aber nicht.

Selbstverständlich ist man natürlich als Hundehalter trotzdem verpflichtet, für angerichtete Schäden aufzukommen - aber man könnte sie auch aus eigener Tasche bezahlen.

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APBT85  19.04.2012, 14:53
@ralosaviv

wir haben hier gerade an mehreren stellen über NRW geredet

zitat dsupper: Bei uns in NRW ist so eine Hundehaftpflichtversicherung keine PFLICHT

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dsupper  19.04.2012, 16:36
@APBT85

Richtig, und in NRW ist es keine generelle Pflicht - sondern nur bei bestimmten Rassen und Größen - aber es ist keine Pflicht für alle Hunde. Denn eine Pflicht besteht immer für alle - wie z.B. bei der Autohaftpflicht.

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APBT85  19.04.2012, 17:08
@dsupper

du hast behauptet:

Bei uns in NRW ist so eine Hundehaftpflichtversicherung keine PFLICHT

und nur das war deine aussage! und das ist es wohl!

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dsupper  19.04.2012, 17:23
@APBT85

Gem. dem Hundegesetz von Nordrhein-Westfalen besteht eine Versicherungspflicht für große Hunde (§11 LHundG NRW), gefährliche Hunde (§3 LHundG NRW) und für Hunde bestimmter Rassen (§10 LHundG NRW) also nicht für alle!

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ralosaviv  19.04.2012, 14:36
eine halterhaftpfichtversicherung abzuschließen ist wie der name schon sagt pflicht!

Falsch. S. Kommentar an anderer Stelle.

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