„Unnötigen“ Polizeieinsatz selber zahlen?
Erstmal Hallo,
eine Freundin hat letztens die Polizei angerufen weil ihr Freund Suizid begehen wollte laut ihm selbst wegen einem streit, jedoch hat sich zum Schluss herausgestellt dass bei ihm alles okay ist und dass er sich doch nichts antun wollte . Es sind jedoch 2-3 Streifenwägen mit Blaulicht deswegen gefahren und ihre sorge ist jetzt dass sie es selber Zahlen muss, kann ihr da jemand helfen?
9 Antworten
Nein, bei Fehlalarmen oder berechtigter Sorge muss man in der Regel nichts zahlen, immerhin ist es denen auch lieber einmal mehr als einmal zu wenig zu fahren.
Bezahlen muss man meistens nur, wenn man sich einen Spaß erlaubt hat oder etwas vorgetäuscht wurde.
Das gilt übrigens auch für die Feuerwehr! Wenn man eine Vermutung hat und Gas riecht oder der Nachbar den Rauchmelder nicht ausschaltet, dann lieber nicht zögern!
Hallo,
Kurzversion: Sie zahlt da nix!
Langversion: Nur wenn du vorsätzlich einen "Missbrauch von Notrufen" begehst /§145 StGB), den "öffentlichen Frieden störst" (§126 StGB) oder eine "Straftat vortäuschst" (§258 StGB) kann das jeweilige Polizeikostengesetz deines Bundeslandes angewandt werden.
Faustregel: Sobald du einfach nur helfen willst, wirst du nie, nie, nie zur Kasse gebeten.
Beispiel: Du siehst eine bewusstlose Person am Boden liegen, rufst den Krankenwagen. Bis zum Eintreffen des Krankenwagens hat sich die bewusstlose Person als einfach nur sturzbetrunken herausgestellt, ist schon wieder aufgestanden und weggetorkelt. => Den Einsatz musst du natürlich auch nicht zahlen! Ist ja jeder froh, wenn die Mitmenschen helfen wollen...
Nein, selbstverständlich nicht. Sie dachte ja tatsächlich, dass sich der Freund was antut und deswegen war der Notruf völlig gerechtfertigt.
Sie muss definitiv nichts zahlen.
Es wäre normalerwiese vorgesehen, abe die denen dies passiert, haben meistens kein Geld.
Völliger Quatsch. Sie muss ganz sicher nichts zahlen. Das wäre ja noch schöner.
Das ist kein unnötiger Einsatz. Insofern muss sie nichts bezahlen.