Uni Klausuren vorziehen?
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe in diesem Studiensemester ein Modul aus dem folgenden Studienjahr vorgezogen und die Klausur dazu auch bestanden! Jetzt schreibt mir der Studiengangkoordinator, dass die Leistung nicht anerkannt wird, da diese im Studiengangcurriculum erst später vorgesehen ist. Hat diese Aussage bzw. dieses Vorgehen irgendeine rechtliche Fundiertheit? Ich dachte immer diese Stundenpläne sind an einer Universität eher als eine Empfehlung zu sehen...Muss ich mich also dem Willen meines Studienkoordinators beugen, oder gibt es da eine andere Möglichkeit?
mfG
3 Antworten
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Kann es sein, dass das Modul eine Voraussetzung hatte (z.B. der Besuch eines anderen Moduls + Anmeldung zu dessen Prüfung)? Dann könnte es sein, dass das Prüfungsamt darauf wartet bis diese Leistung erbracht wurden ist. Ansonsten kann ich mir das nicht erklären. Frag einfach nochmal nach.
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Dies bezüglich müsstest du mal einen Blick in die Studienordnung werfen, in der i. d. R. festgeschrieben ist, ob das Bestehen einer anderen Veranstaltung voraussetzung zur Teilnahme an der o. g. Veranstaltung ist. D. h. evtl. hättest du erst eine andere Veranstaltung belegen und bestehen müssen, um zur der Veranstaltung aus dem höheren Fachsemester zugelassen werden bzw. einen Prüfungsanspruch bekommen.
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Das ist eine Frage, die speziell mit der Prüfungsordnung deines Studienfachs und deiner somit auch deiner Uni zu tun haben kann. Wenn du, wie die meisten Studenten, Anspruch auf einen Beratungshilfeschein hast, würde ich, da manche Prüfungsämter auch den treffendsten Argumenten erst nachgeben, wenn das Papier den Briefkopf eines Anwalts trägt, einen solchen mit der außergerichtlichen Vertretung zu beauftragen. Entsprechende Kandidaten (mit Schwerpunkt Prüfungs- oder Hochschulrecht) wird dir dein AStA empfehlen können.