Uni HH Widerspruch?

2 Antworten

Das ist nur möglich, wenn die Frist "ohne eigenes Verschulden" versäumt wurde. Dann kann ein Antrag gestellt werden, in dem allerdings auch die Umstände der Fristversäumnis dargelegt werden müssen.

Beste Grüße!

Wenn du dies begründen (nachvollziehbar) kannst, warum, dann ggf. ja. Ansonsten: nein.