therapievertrag mit 16?
hallo, soweit ich weiß darf man den vertrag für die therapie mit 15 selbstständig unterschreiben. heute hat mich meine zukünftige therapeutin angerufen und meinte das ich den vertrag erst ab 16 selbständig unterschreiben darf. liege ich falsch oder liegt sie falsch oder bin ich nur zu wenig darüber aufgeklärt?
danke im vorraus
Geht es um eine Therapie in Deutschland?
Und geht es um einen Vertrag zwischen dir und der Therapeutin?
Und was ist der Inhalt des Vertrags?
ja genau. das einzigste was sie mir gesagt hat ist, dass ich den vertrag nicht unter 16 unterschreiben darf und mich gefragt, ob mir das mein hausarzt nicht gesagt habe.
2 Antworten
Lying2ya hat schon gut darauf geantwortet!
Deine Therapeutin will rechtlich "auf der sicheren Seite" stehen.
Mit 16 Jahren Alter des Klienten ist das der Fall.
Zwischen 14 und 16 wäre das rechtlich auch möglich, würde aber "eine individuelle Betrachtung" erfordern, salopp gesagt, ob du reif genug für die Entscheidung bist auch ohne Einbeziehung der Eltern.
Hier mal etwas Hintergrund-Info dazu, wie sie in einem Merkblatt, das 2017 von der Bundespsychotherapeutenkammer herausgegeben wurde, dazu gegeben werden.
Demnach sieht es so aus:
„Der Psychotherapeut ist bei einwilligungsfähigen minderjährigen Patienten auch gegenüber den Eltern und Sorgeberechtigten schweigepflichtig. Ohne Einwilligung des Patienten darf er auch ihnen gegenüber nichts offenbaren. Das gilt allerdings nicht für Minderjährige, die noch nicht einwilligungsfähig sind."
(An anderer Stelle:) "Die Frage, ob ein Patient einwilligungsfähig ist, stellt sich insbesondere bei minderjährigen Patienten. Nach der Musterberufsordnung sind Minderjährige fähig, in eine psychotherapeutische Behandlung einzuwilligen, wenn sie über die „behandlungsbezogene natürliche Einsichtsfähigkeit“ verfügen ( §12 Absatz 2 Musterberufsordnung Psychotherapeuten).
Nach der Rechtsprechung ist der Minderjährige einwilligungsfähig, wenn er nach seiner geistigen Reife die Bedeutung und Tragweite des Eingriffs und seine Risiken erkennen und beurteilen kann. Dies zu beurteilen, obliegt dem Psychotherapeuten, wenn er einen jugendlichen Patienten vor sich hat.
Als grobe Faustregel lässt sich sagen, dass – in Abhängigkeit von der einzelnen Person – ein Minderjähriger ab 16 Jahren regelmäßig einwilligungsfähig ist. Ein Kind unter 14 Jahren ist in der Regel nicht einwilligungsfähig. Dazwischen ist eine genaue individuelle Betrachtung erforderlich.“ (Zitat Ende)
Es gibt auch Therapeuten/Therapeutinnen, bei denen das erst ab 16 Jahren möglich ist. Erkläre ihr, warum Du nicht möchtest, dass deine Eltern ihn unterschreiben, du wirst ja Gründe haben und vielleicht kann man eine Lösung finden.
Es kommt auch darauf an, worum es geht und wie schwerwiegend deine Probleme sind. Theoretisch wärst du aber ab 15 Jahren dazu in der Lage, eigenständig in Psychotherapie zu gehen, sofern du gesetzlich krankenversichert bist.
Zum Rechtlichen habe ich noch etwas ergänzt in meinem Beitrag.
LG, Tamtamy.