Ungültiges Gebet?
asalamu a’aleikum meine lieben Geschwister im Islam
Während ich gebetet habe und Surat al Fatiha gelesen habe , hatte ich das Gefühl, dass mein Fuß nicht bedeckt war ,deswegen habe ich während ich gelesen habe kurz auf mein Fuß ein Blick geworfen, muss ich jetzt nochmal beten ??
Bitte nur eine Antwort geben wenn ihr es auch wisst !
5 Antworten
Bei dem Hokuspokus spielt es keine Rolle.
Wenn es nur ganz kurz war, meine ich, dass das Gebet gültig ist. Wa Allahu alim.
Ich weiß mit Sicherheit: Du musst nicht! ...Niemand muss beten, es sei denn, jemand steht mit der Kalaschnikow neben ihm/ihr und zwingt sie/ihn!
Du darfst, wenn Du möchtest - oder Du kannst es sein lassen!
Irgendwie scheinst du beim Beten ein Problem mit deinen Fuessen zu haben. Während ich Sujood gemacht habe, habe ich unbewusst mein linken Fuß gehoben aber es waren nur 1cm zwischen meinen Fuß und dem Boden ,muss ich nochmal beten? (Islam, Muslime, Gebet) - gutefrage
Halt die Fuesse stil und bedeckt, dann kappt's auch mit dem Gebet.
Wahrscheinlich nicht. Schau hier:
Verwerflich
geringfügige Bewegungen wie Bartstreichen oder Zurechtrücken der Kleidung
das platzieren der Hände an die Hüften
hungrig oder durstig zu beten, wenn Essen und Getränk bereits zur Verfügung steht
den Blick zum Himmel zu erheben, anstatt ihn in Demut auf die Stelle zu richten, wo man sich niederwirft
die Augen zu schließen
bei Schläfrigkeit
den Mund mit einem Tuch oder dergleichen zu bedecken
in der Moschee beharrlich an der gleichen Stelle das Gebet zu verrichten (außer der Imam)
wenn man es nötig hat zu urinieren oder die Notdurft zu verrichten
Quelle: As-Salah von Muhammad Rassoul, S. 86-87
Du hast kurz mal weggeguckt, was verwerflich ist. Aber die verwerflichen Dinge machen das Gebet nicht ungültig.
Wenn du nichts produktives beizutragen hast, dann lass es auch.