ungenügende Aufklärung?

2 Antworten

Schau mal im Kleingedruckten in deinem Vertrag.

Da wird mit Sicherheit irgendwo eine Klausel zum Widerruf sein.

Die hast du mit deiner Unterschrift akzeptiert. Auch wenn du dazu nicht mündlich informiert worden bist.

Sowas steht normalerweise im Kleingedruckten. Wenn du das nicht gelesen hast, ist es dein Pech.