Unfertige Wohnung bei Übergabe?
Hallo, zum 01.02 ziehe ich in eine neue Wohnung. Die alten Mieter es dieses Wochenende leider nicht geschafft, die Wohnung zu räumen, denn eigentlich sollte die Übergabe dieses WE stattfinden.
Das Problem nun ist, dass wenn ich am kommenden Dienstag die Schlüssel bekomme & meine Übergabe stattfindet, die Wohnung noch nicht fertig ist. In der Wohnung müssen noch Geschirrspüler, Dunstabzugshaube ausgetauscht [auch noch bestellt werden] & eine ganze Wand verputzt werden. Der Vermieter hat mir nun auch noch geschrieben, dass er versucht „so zeitnah wie möglich“ eine Übergabe zu machen, also steht damit für mich der Dienstag doch nicht fest?!
Ich weiß nicht wie ich aktuell mit der Lage umgehen soll… Könnte ich eine Mietminderung anfordern wegen den 3 Dingen die noch gemacht werden müssen? Theoretisch müssten dafür Handwerker kommen & ich müsste in der Wohnung zum beobachten sein, denn wenn diese Wohnung nun „offiziell meine Mietwohnung ist“, möchte ich die Schlüssel ungern nochmal hergeben & fremde in die Wohnung lassen.
& die ganze Zeit zum Beobachten vor Ort sein, kann ich durch die Arbeit auch nicht.
3 Antworten
Der Mietbeginn 1.2.22 wird doch Vertragsbestandteil sein. Der Vermieter kann den Vertrag nicht erfüllen, also minderst du trotz Übernahme die Miete bis zum Avbschluss der Arbeiten. Deine anderen Zimmer schließst du ab, wenn du nicht in der Wohnung bist. Wenn die Vormieter die Verzögerung zu verantworten haben, sind sie dem Vermieter gegenüber schadensersatzpflichtig. Da kannst du locker ie Wohnfläche aus der Miete herausrechnen und noch einen Zuschlag von 10% wegen Nichtnutzung der Küche, denn du kannst nicht kochen und andere Kücjhenarbeiten verrichten.
DAs Übergabeprotokoll sollte alle Vereinbarungen enthalten. Behalte dein Protokollexemplar und lass es nicht in den Händen des Vermieters. Nimm Zeugen mit bei der Übergabe und fotografiere alle Mängel.
Besprich das mit dem Vermieter.Ich würde zunächst die Übergabe herausschieben um 14 Tage und dann zu 15.2 einziehen- mit einer halben Monatsmiete versteht sich. So kann sich der vermieter in aller Ruhe darum kümmern, dass die Wohung in einen Einzugsfertigen Zustand kommt.
Könnte ich eine Mietminderung anfordern
Klar.
Würde hier aber eher versuchen mit dem Vermieter etwas unter der Hand zu klären.