Unfall wie fortfahren?
Hallo,
ich hatte heute ein Verkehrsunfall. Jemand ist mir seitlich beim spurwechsel reingefahren, hat mich nicht gesehen, toter Winkel. Die Polizei hat alles aufgenommen und er ist unfallverursacher, der Wagen ist ein Mietwagen von SIXT und mein Auto hat große Schrammen und Kratzer, alle Felgen und Reifen sind beschädigt, weil ich ausweichen wollte und voll gegen die Bordsteinkante geknallt bin, sein Mietwagen ist auch beschädigt.
Ich war sofort beim Gutachter und der hat sich das Fahrzeug angeschaut und ich bekomme diese Woche das Gutachten welches mein Anwalt nun für die Versicherung schickt.
Mein Auto macht auch nun laute Geräusche beim Fahren und zieht leicht nach links...Ich traue mich nicht mit ihm zu fahren und wollte nun fragen wie ich mich zu verhalten habe? Habe kein Geld die Reparatur jetzt durchführen zu lassen...
3 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
das macht alles dein Anwalt, der wird dafür von der anderen Versicherung bezahlt
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Habe kein Geld die Reparatur jetzt durchführen zu lassen...
Brauchst du auch nicht. Die Werkstatt rechnet direkt mit der Versicherung ab.
Alex
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Der Gutachter war nicht besonders geschickt. Das kann durchaus nicht unwesentliche Kosten erzeugen, die du womöglich selbst tragen musst. Bei überschaubaren Schäden – und so hört es sich erst mal an – reicht durchaus ein kostenloser oder fast kostenloser Kostenvoranschlag von deinem Autohaus.
Um das zu beschleunigen würde ich dir empfehlen den Schaden über den Zentralruf der Versicherer über das Kennzeichen des Unfallgegners der gegnerischen Versicherung zu melden, dann kannst du mit denen das weitere Vorgehen absprechen.
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Es hört sich zumindest nach einem überschaubaren Schaden an, den eine Werkstatt sehr gut und kostengünstig finanziell mittels eines Kostenvoranschlags einschätzen kann. Von einem Bagatellschaden habe ich nicht gesprochen.
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Es hört sich zumindest nach einem überschaubaren Schaden an
Ein verzogener Rahmen dürfte eher nicht in die Kategorie „überschaubarer Schaden“ zählen.
Ja, das Unfallopfer hat eine Schadensminderungspflicht. Die geht aber nicht so weit, dass bei unklarem Schadensumfang auf einen Gutachtemr verzichtet werden muss.
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Ja einen ab. Es muss auf dem kostengünstigsten Weg der Schaden ermittelt werden. Das hieß als erstes mal einen Kostenvoranschlag. Und wenn die Versicherung dann nicht bereit ist diesen zu akzeptieren oder aber selbst sogar ein Gutachten einfordert, geht man zum Gutachter.
Nach dem Unfallgeschehen wie hier oben beschrieben, würde ich persönlich nicht von einem verzogenen Rahmen ausgehen. Blech kaputt, Reifen und oder Felgen kaputt und wahrscheinlich irgendwas an der Radaufhängung.
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Es muss auf dem kostengünstigsten Weg der Schaden ermittelt werden.
Wie kommst du denn darauf? Die Bagatellschadenhöhe liegt momantan bei 750€. Darunter könnte (!) ein Versicherer die Kosten eines Gutachters verweigern!
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Weil ein Gutachten unnötige Kosten verursacht und man dazu verpflichtet ist Kosten nicht unnötig in die Höhe zu treiben.
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Weil ein Gutachten unnötige Kosten verursacht
Ja, ein Gutachten verursacht Kosten. Nein diese Kosten sind - außer bei Bagatellschäden - nicht unnötig.
Und Dass es sich nicht um einen Bagatellschadrn handelt, hast Du ja auch erkannt.
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Weil ein Gutachten unnötige Kosten verursacht....
Das erzähle mal den Sachverständigenbüros...
„Der Wagen zieht nach links beim Fahren“ hört sich für dich nach Bagatellschaden an?