Unfall wie fortfahren?

3 Antworten

das macht alles dein Anwalt, der wird dafür von der anderen Versicherung bezahlt

Habe kein Geld die Reparatur jetzt durchführen zu lassen...

Brauchst du auch nicht. Die Werkstatt rechnet direkt mit der Versicherung ab.

Alex

Der Gutachter war nicht besonders geschickt. Das kann durchaus nicht unwesentliche Kosten erzeugen, die du womöglich selbst tragen musst. Bei überschaubaren Schäden – und so hört es sich erst mal an – reicht durchaus ein kostenloser oder fast kostenloser Kostenvoranschlag von deinem Autohaus.

Um das zu beschleunigen würde ich dir empfehlen den Schaden über den Zentralruf der Versicherer über das Kennzeichen des Unfallgegners der gegnerischen Versicherung zu melden, dann kannst du mit denen das weitere Vorgehen absprechen.


EinAlexander  15.07.2024, 21:10
Bei überschaubaren Schäden – und so hört es sich erst mal an 

Der Wagen zieht nach links beim Fahren“ hört sich für dich nach Bagatellschaden an?

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T3Fahrer  15.07.2024, 21:22
@EinAlexander

Es hört sich zumindest nach einem überschaubaren Schaden an, den eine Werkstatt sehr gut und kostengünstig finanziell mittels eines Kostenvoranschlags einschätzen kann. Von einem Bagatellschaden habe ich nicht gesprochen.

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EinAlexander  15.07.2024, 21:28
@T3Fahrer
Es hört sich zumindest nach einem überschaubaren Schaden an

Ein verzogener Rahmen dürfte eher nicht in die Kategorie „überschaubarer Schaden“ zählen.

Ja, das Unfallopfer hat eine Schadensminderungspflicht. Die geht aber nicht so weit, dass bei unklarem Schadensumfang auf einen Gutachtemr verzichtet werden muss.

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T3Fahrer  15.07.2024, 21:48
@EinAlexander

Ja einen ab. Es muss auf dem kostengünstigsten Weg der Schaden ermittelt werden. Das hieß als erstes mal einen Kostenvoranschlag. Und wenn die Versicherung dann nicht bereit ist diesen zu akzeptieren oder aber selbst sogar ein Gutachten einfordert, geht man zum Gutachter.

Nach dem Unfallgeschehen wie hier oben beschrieben, würde ich persönlich nicht von einem verzogenen Rahmen ausgehen. Blech kaputt, Reifen und oder Felgen kaputt und wahrscheinlich irgendwas an der Radaufhängung.

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wattdennnu2  15.07.2024, 22:25
@T3Fahrer
Es muss auf dem kostengünstigsten Weg der Schaden ermittelt werden.

Wie kommst du denn darauf? Die Bagatellschadenhöhe liegt momantan bei 750€. Darunter könnte (!) ein Versicherer die Kosten eines Gutachters verweigern!

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T3Fahrer  15.07.2024, 23:05
@wattdennnu2

Weil ein Gutachten unnötige Kosten verursacht und man dazu verpflichtet ist Kosten nicht unnötig in die Höhe zu treiben.

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EinAlexander  16.07.2024, 07:12
@T3Fahrer
Weil ein Gutachten unnötige Kosten verursacht

Ja, ein Gutachten verursacht Kosten. Nein diese Kosten sind - außer bei Bagatellschäden - nicht unnötig.

Und Dass es sich nicht um einen Bagatellschadrn handelt, hast Du ja auch erkannt.

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wattdennnu2  16.07.2024, 08:06
@T3Fahrer
Weil ein Gutachten unnötige Kosten verursacht....

Das erzähle mal den Sachverständigenbüros...

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