Unfall rechts vor links zu schnell?

8 Antworten

Hi, das Problem wäre, dass Du ihm die höhere Geschwindigkeit nachweisen musst. Das wird sehr schwierig werden.

Daher glaube ich nicht, dass Du um 100 % Schuld herumkommst.

Ließe es sich nachweisen, könnte er in der Tat eine Teilschuld bekommen.


Robin34266 
Beitragsersteller
 26.05.2024, 11:49

Man kann es ja mit Hilfe eines Gutachtens nachweisen.

meine frage war wie viel km/h muss er zu schnell gewesem sein um eine teil schuld zu bekommen. Würde da 40kmh bei erlaubten 30 reichen ?

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Dann, wenn ein Gutachter ausrechnet dass es bei Einhaltung des Tempolimits gereicht hätte.

Also zum Beispiel, dass nach links eine Sichtweite war, die ein sicheres Einfahren erlaubt wenn jeder, den man noch nicht sehen kann, mit max. 30 km/h kommt. Weil es dann meinetwegen 5 Sekunden dauert, bis er um die Ecke bis an die Abzweigung gekommen ist... Wenn er dann nun mit 60 km/h um die Ecke kommt, ist er ja nach 2,5 Sekunden schon da und da stehst du noch mitten auf der Kreuzung.

Ist halt eine totale Einzelfallentscheidung. Aber sowas betreiben Versicherungen wirklich gerne, um nicht (oder weniger) zahlen zu müssen ;)


Robin34266 
Beitragsersteller
 26.05.2024, 11:47

Okay vielen Dank

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Robin34266 
Beitragsersteller
 26.05.2024, 11:50

wenn er bei erlaubten 30kmh, 45 gefahren ist würde das schon als Teil schuld ausreichen ?

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RedPanther  26.05.2024, 16:46
@Robin34266

Du hast den Sinn der Anwort ganz offensichtlich nicht verstanden:

Es kommt immer auf die einzelne Situation an! Und dazu zählt ganz erheblich auch die Sichtweite!

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Ein Missachten der Vorfahrt bedeutet immer Hauptschuld.

Eine Teilschuld kann der andere nur dann bekommen, wenn nachgewiesen werden kann, dass die überhöhte Geschwindigkeit wirklich stattgefunden hat und auch tatsächlich unfallursächlich war.


Wenn er zu schnell war, musst Du ihn ja gesehen haben, warum hast Du dann nicht gehalten? Wahrscheinlich die erste Frage, die die Polizei stellen würde.


Robin34266 
Beitragsersteller
 25.05.2024, 23:51

wir hatten die Polizei gerufen , die meinten wir sollten das unter uns klären

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KevinHP  26.05.2024, 06:59
Wenn er zu schnell war, musst Du ihn ja gesehen haben

Die Logik verstehe ich nicht ganz. Wenn er schneller fährt, taucht er doch später auf, ist dafür aber früher an derselben Stelle. Nur weil sich etwas schneller bewegt, heißt das noch lange nicht, dass man es besser erkennt.

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Schimeck  26.05.2024, 08:56
@KevinHP

Eher verstehe ich Deine Logik nicht. Wie kann man von jemandem behaupten, er sei zu schnell gefahren, wenn man ihn Deiner Meinung nach doch gar nicht gesehen hat. Und wenn man selber mit 30 an eine Kreuzung heran fährt, dann sieht man auch, wenn einer mit 50 von rechts kommt, so wie es auch an gleichrangigen Straßen ohne Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 der Fall ist.

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KevinHP  26.05.2024, 10:33
@Schimeck

Wenn man den Zeitpunkt des Unfalls als Vergleichspunkt nimmt, sieht man ein schneller fahrendes Auto deutlich später; ggf. erst, wenn es zu spät ist. Je langsamer sich ein Auto einer Kreuzung nähert, desto eher kann man es also sehen. Ich hoffe, du verstehst. :)

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Schimeck  26.05.2024, 10:44
@KevinHP

Du verstehst aber auch, wenn der Fragesteller mit 30 an eine Kreuzung heran fährt und bremsbereit ist, dass er ein von rechts kommendes Fahrzeug sowohl mit 30 als auch mit 50 erkennt. Wie schnell der andere dabei ist, ist völlig irrelevant, wenn er nicht gerade mit 100 angeschossen kommt. Sonst würden gleichrangige Straßen ohne Geschwindigkeitsbegrenzung innerorts nämlich gar nicht funktionieren. Und nachher zu sagen, wie schnell der andere war ist einfach unmöglich. Es kann sich nach dieser Frage nur um eine Vermutung handeln, mehr nicht.

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KevinHP  26.05.2024, 12:00
@Schimeck

Du kommst von Thema ab. Ich habe mich auf deine Aussage bezogen, die impliziert, dass man ein Auto eher erkennt, je schneller es ankommt.

Was du schreibst, sagt lediglich aus, dass man in beiden Fällen das Auto erkennt. Mir geht es aber darum, welches man früher erkennt.

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Schimeck  26.05.2024, 12:07
@KevinHP

Ich hab nirgends behauptet, dass man das Auto "eher" erkennt. Dies Aussage habe ich nie gemacht. Ich hab lediglich gesagt, dass der Fragesteller erkannt haben will, dass das Auto schneller als 30 war. Hier liegt zwischen uns ein Missverständnis vor.

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KevinHP  26.05.2024, 12:17
@Schimeck

Ich bezog mich auf

Wenn er zu schnell war, musst Du ihn ja gesehen haben, warum hast Du dann nicht gehalten?

Von "schneller als 30" lese ich da nichts. Aber gut zu wissen, was du stattdessen meintest. 😅

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Schuld sind immer die anderen. In 9 von 10 Fällen sagt der Schuldige daß der andere zu schnell war. Das müßte man im Zweifel erst mal nachweisen. "Mir kam es so vor... " reicht nicht. Im Gegenteil, damit sagt man ja daß man den anderen gesehen aber nicht gehalten hat obwohl er Vorfahrt hätte. Lieber den Ball flach halten.


Robin34266 
Beitragsersteller
 25.05.2024, 23:46

Also ein Unfall analytisches Gutachten würde auch nicht helfen ?

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apfelbus  25.05.2024, 23:48
@Robin34266

Was ist das? Wie funktioniert das? Wer sollte das auf wessen Kosten veranlassen? Es gibt keinen wirklichen Grund, die Schuldfrage ist eindeutig. Aber Du kannst Dich ja von einem RA beraten lassen. Ich weiß schon was der sagen wird...

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