Unbekannter hat meine Freilaufende Katze vom Tiernotdienst abholen lassen, wer übernimmt die kosten?
Hallo, habe eine Freilaufende Katze die seit Jahren schon raus geht, sie ist gesund, kastriert und gechippt. Am Abend hat eine Unbekannte Person den Tiernotdienst angerufen im Wohnort und sie ins Tierheim fahren lassen. Am nächsten Morgen haben ich eine Nachricht von Tasso bekommen das meine Katze im Tierheim seih und ich sie abholen kann. Das Tierheim schilderte mir daraufhin um wie viel Uhr und von wo sie mitgenommen wurde, es war der Wohnort. Ich musste als Tierhalter die kosten für den Tiernotdienst tragen was ich nicht ganz nachvollziehen kann wenn ich diesen nicht gerufen kann. Ist dies rechtens mir die kosten zu übertragen obwohl es keinen Grund dafür gab die Katze mitzunehmen? Sie durften mir keine Auskunft über die Unbekannte Person machen. Danke
6 Antworten
Warum der tiernotdienst eine Freigängerkatze überhaupt mitnimmt, wenn diese nicht wie ein streuner oder krank aussieht aussieht, ist mir ein Rätsel. Aber dass der Tierhalter in solchen Fällen haftet, ist leider schon so, das gilt zb auch wenn die Katze auf einem Baum festsitzt und eine andere Person die Feuerwehr ruft, um die Katze runter zu holen, auch da zahlt der Tierhalter und nicht die Person, die die Feuerwehr gerufen hat.
Tiernotdienst ist nicht gleich Tierarzt soweit ich weiß, es kann gut sein dass die die Katze zum Auslesen des Chips ins Tierheim gebracht haben...
Vertrakte Situation.
Ist dies rechtens mir die kosten zu übertragen
Von irgendwem will das Tierheim seine Auslagen ersetzt haben.
obwohl es keinen Grund dafür gab die Katze mitzunehmen?
Da stellt sich die Frage, wer dies erkennen mußte. Der Anrufer oder der, der die Katz verschleppte. Im Zweifel sind's beide.
Sie durften mir keine Auskunft über die Unbekannte Person machen.
Wenn sie diese Information nicht herausgeben verhindern sie, daß du den Anrufer auf Ersatz des wegen Geschäftsführung gegen den Willen des Geschäftsherrn (§678 BGB) entstandenen Schadens in Anspruch nehmen kannst. Ob du damit das Tierheim direkt auf Ersatz deines Schadens in Anspruch nehmen kannst oder ob du das Tierheim auf Herausgabe der Information verklagen mußt oder wie das Vorgehen sonst aussieht prüft der von dir beauftragte Anwalt. Und ja, der will auch erstmal Geld sehen.
Zur Erheiterung ein Urteil, in dem es um einen ähnlichen Fall geht: https://xn--rabro-mva.de/wie-man-es-dreht-und-wuendet-die-klage-ist-nicht-begruendet-urteil-in-reimform/
Eigentlich muss der die Musik bezahlen, der sie bestellt hat. Besonders, wenn dem Tier nichts gefehlt hat, würde ich mich dagegen wehren.
Das die Kosten beglichen sind, ist es zu spät. Ohne Geld geben sie das Tier nicht raus und der andere wird sich geweigert haben zu zahlen. Man könnte höchstens mit einer Diebstahlanzeige reagieren. Doch ist es den Ärger wert?
Eigentlich muss der die Musik bezahlen, der sie bestellt hat.
Guckstu "Geschäftsführung ohne Auftrag". Gerade im Kontext von Not- und Rettungsdiensten vollkommen normal.
Meine Katze geht's gut und sie ist bei mir und das ist die Hauptsache. Aber ich Frage mich warum man einfach Katzen von ihrer gewohnten Umgebung wegholen darf.
Du kannst auch auf die Kosten pfeifen und die Katze dort lassen wenn dir das lieber ist.
Meine Katze habe ich selbstverständlich geholt, Scheiss auf die Kosten es geht in erster Linie um das Tierwohl und das man meiner Katze sowas antut
Ich denke, Du hast gute Chancen, das Geld zurückzubekommen. Aber nicht ohne Anwalt.
Eigentlich lesen Tierärzte Chip aus. Zudem ein Nottierarzt ein gechiptes Tier ohne Symptome eher zum Halter bringt.