Amtlich beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung?
Ich muss für die Immatrikulation eine amtlich beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung einreichen. Jedoch frage ich mich, ob auch eine Kopie vom Originalzeugnis reichen würde.
6 Antworten
Wenn eine beglaubigte Kopie gefordert ist, reicht eine einfache Kopie ganz offensichtlich nicht aus. Zumindest sollte das für jemanden, der studierfähig ist, offensichtlich sein.
nein eben nicht. steht doch da, ein AMT muss dir die Kopie beglaubigen. das macht zB deine Gemeinde. du gehtst mir original da hin, die machen eine kopie und stempeln die kopie ab. du zahlst bei euro und hast das dokumenrt
Theoretisch könnte auch deine alte Schule eine dort gemachte Kopie beglaubigen. Ob sie das tun, ist allerdings nicht sicher, da Du ja dort nicht mehr Schüler bist.
Jede Behörde, die ein Siegel führt, kann beglaubigen. Die Schule selbstverständlich auch; die hat das ursprüngliche Zeugnis ausgestellt - mit Siegel.
Hallo,
eine einfache Kopie vom Zeugnis ist NICHT ausreichend. Du musst sie, zum Beispiel beim Bürgeramt oder von deiner Schule beglaubigte lassen. Dazu musst du die Kopie und das Original vorlegen.
Wenn eine beglaubigte Kopie verlangt wird reicht eine einfache Kopie regelmäßig nicht aus.
Die ehemalige Schule stellt meist recht kostengünstig beglaubigte Kopien aus.
Amtlich beglaubigt ist etwas anderes als eine einfache Kopie oder ein Scan.
Kann ich dafür auch zu meiner alten Schule hingehen ?