Umzugstag - Frei für Auszubildenden?
Hey,
ich stelle diese Frage hier nochmal, obwohl ich bereits in anderen Fragen Antworten gefunden habe. Allerdings immer mit verschiedenen Meinungen.
Ich (17 Jahre) mache eine Ausbildung zum Bürokaufmann. Wir ziehen in der letzten Woche im Mai in ein anderes Haus um (Entfernung: 30 Km). Ich habe gehört, dass man einen "Umzugstag" bekommt - also man bekommt einen freien Tag der nicht vom Jahresurlaub abgezogen wird.
Ist das richtig? Muss mein Arbeitgeber mir den gewähren? Ich wäre dankbar über jede hilfreiche Antwort. Am Besten mit Belegen dafür, sodass ich mich auf Fakten statt auf Meinungen berufen kann.
Vielen Dank! :)
10 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Familiengerd/1646065186646_nmmslarge__53_0_1066_1066_c14fd2c7708ab91bf1a931507688b11b.jpg?v=1646065187000)
Grundsätzlich gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Sonderurlaub!
Es gibt zwar einen Paragraphen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB § 616 "Vorübergehende Verhinderung"), aus dem man einen Anspruch auf "Sonderurlaub" unter bestimmten Voraussetzungen ableiten kann, aber die Geltung dieses Paragraphen darf vertraglich ausgeschlossen werden.
Selbst wenn BGB § 616 anwendet werden kann, gehört ein privat veranlasster Umzug nicht zu denjenigen Fällen, für die aufgrund dieser Vorschrift Sonderurlaub zu gewähren wäre.
Es kommt also darauf an, ob es arbeitsvertragliche, tarifliche (sofern ein Tarifvertrag anzuwenden ist) oder betriebliche (z.B. Betriebsordnung oder - falls es einen Betriebsratgibt - Betriebsvereinbarung) Regelungen für die Gewährung von Sonderurlaub gibt.
Ist das nicht der Fall, hast Du keinen Anspruch und musst - besonders für einen privat veranlassten Umzug - einen Urlaubstag "opfern" oder bist auf das "Wohlwollen" Deines Arbeitgebers angewiesen.
Es spielt dabei übrigens keine Rolle, ob Du Auszubildender oder "normaler" Arbeitnehmer bist!
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Hallo,
es ist so, dass das unter Sonderurlaub fällt. Wie genau es in deinem Betrieb geregelt ist, musst du erfragen. Hier kannst du dich noch weiter erkundigen: http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/urlaub.html#Sonderurlaub
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Wenn es solche Umzugstage gibt, dann handelt es sich dabei um sogenannte freiwillige soziale Leistungen bzw. Sonderurlaubstage, die ggf. in Betriebsvereinbarungen festgelegt sind. Da steht dann auch, unter welchen Voraussetzungen du diese zusätzlichen Tage bekommst (ab 30 km, ab 50 km, 1 Tag, 2 Tage etc). Daher wirst du hier keine Antwort darauf bekommen, wie es bei Euch im Betrieb ist, das musst du selbst bei deinem Chef erfragen. Einen allgemeinen, gesetzlichen Anspruch auf Umzugstage gibt es nicht, es sei denn, der Umzug ist betrieblich veranlasst, aber das dürfte in deinem Fall ja nicht greifen, oder?
Ansonsten ist jeder Umzug und wo du wohnst deine Privatsache und das musst du dann auch entsprechend während deines Urlaubs oder am Wochenende erledigen.
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Mein Arbeitgeber macht das. Aber aus freien Stücken, oder besser, weil die Gewerkschaft das mal ausgehandelt hat. Und außerdem wird dieser Tag nur gewährt, wenn man mit EIGENEM Hausstand umzieht, ich gehe davon aus, dass Du bei Deinen Eltern wohnst, also keinen eigenen Hausstand hast.
UND, eine Rechtsgrundlage für diesen freien Tag gibt es nicht.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/madquad/1444745900_nmmslarge.jpg?v=1444745900000)
Du kannst die Fakten ganz einfach in Deinem Ausbildungsvertrag nachlesen. Sind dort zu diesem Thema keine Fakten hinterlegt, dann kannst Du Deinen Arbeitgeber nur um entsprechende Fakten bitten.
Aber dass man das Recht auf einen bezahlten freien Tag bekommt für einen privaten Umzug, das Märchen kannst Du schnell vergessen. Wäre dieser Umzug aus beruflichen Gründen notwendig, bzw. von Deinem Arbeitgeber angeordnet, dann wäre das natürlich ein anderes Thema
Ich würde dann meinen dass Du Dir für diesen Tag einen Urlaubstag nehmen musst.