Umzugstag - Frei für Auszubildenden?

10 Antworten

Grundsätzlich gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Sonderurlaub!

Es gibt zwar einen Paragraphen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB § 616 "Vorübergehende Verhinderung"), aus dem man einen Anspruch auf "Sonderurlaub" unter bestimmten Voraussetzungen ableiten kann, aber die Geltung dieses Paragraphen darf vertraglich ausgeschlossen werden.

Selbst wenn BGB § 616 anwendet werden kann, gehört ein privat veranlasster Umzug nicht zu denjenigen Fällen, für die aufgrund dieser Vorschrift Sonderurlaub zu gewähren wäre.

Es kommt also darauf an, ob es arbeitsvertragliche, tarifliche (sofern ein Tarifvertrag anzuwenden ist) oder betriebliche (z.B. Betriebsordnung oder - falls es einen Betriebsratgibt - Betriebsvereinbarung) Regelungen für die Gewährung von Sonderurlaub gibt.

Ist das nicht der Fall, hast Du keinen Anspruch und musst - besonders für einen privat veranlassten Umzug - einen Urlaubstag "opfern" oder bist auf das "Wohlwollen" Deines Arbeitgebers angewiesen.

Es spielt dabei übrigens keine Rolle, ob Du Auszubildender oder "normaler" Arbeitnehmer bist!

Wenn es solche Umzugstage gibt, dann handelt es sich dabei um sogenannte freiwillige soziale Leistungen bzw. Sonderurlaubstage, die ggf. in Betriebsvereinbarungen festgelegt sind. Da steht dann auch, unter welchen Voraussetzungen du diese zusätzlichen Tage bekommst (ab 30 km, ab 50 km, 1 Tag, 2 Tage etc). Daher wirst du hier keine Antwort darauf bekommen, wie es bei Euch im Betrieb ist, das musst du selbst bei deinem Chef erfragen. Einen allgemeinen, gesetzlichen Anspruch auf Umzugstage gibt es nicht, es sei denn, der Umzug ist betrieblich veranlasst, aber das dürfte in deinem Fall ja nicht greifen, oder?

Ansonsten ist jeder Umzug und wo du wohnst deine Privatsache und das musst du dann auch entsprechend während deines Urlaubs oder am Wochenende erledigen.

Mein Arbeitgeber macht das. Aber aus freien Stücken, oder besser, weil die Gewerkschaft das mal ausgehandelt hat. Und außerdem wird dieser Tag nur gewährt, wenn man mit EIGENEM Hausstand umzieht, ich gehe davon aus, dass Du bei Deinen Eltern wohnst, also keinen eigenen Hausstand hast.

UND, eine Rechtsgrundlage für diesen freien Tag gibt es nicht.

Du kannst die Fakten ganz einfach in Deinem Ausbildungsvertrag nachlesen. Sind dort zu diesem Thema keine Fakten hinterlegt, dann kannst Du Deinen Arbeitgeber nur um entsprechende Fakten bitten.

Aber dass man das Recht auf einen bezahlten freien Tag bekommt für einen privaten Umzug, das Märchen kannst Du schnell vergessen. Wäre dieser Umzug aus beruflichen Gründen notwendig, bzw. von Deinem Arbeitgeber angeordnet, dann wäre das natürlich ein anderes Thema

Ich würde dann meinen dass Du Dir für diesen Tag einen Urlaubstag nehmen musst.