Umzug mit Kind in ein anderes Bundesland?
Hallo. Ich habe da eine Frage. Und zwar lebt meine Schwester 300km von uns entfernt. Sie ist verheiratet und hat ein Kind von 10 Jahren. Ihr Mann ist ein ziemlich aggressiver Typ. Schlägt sie zwar nicht aber macht ihr und ihrer Tochter ziemlich angst. Sie kennt in ihrem Umfeld nicht viele Leute und wenn sind es mehr seine Freunde. Wir würden sie gerne da raus holen. Haben geplant das sie in den Urlaub zu uns fährt in ein paar Tagen und dann einfach nicht mehr zurück geht. Geht das so einfach? Bescheinigung vom Vermieter haben wir für die Anmeldung. Und die neue Schule weiß auch schon Bescheid. Sie hat schreckliche angst vor ihm und das er ihr das Kind weg nehmen könnte. Einen Termin beim Anwalt haben wir schon. Hat jemand einen Rat? Kann er was machen obwohl selbst das Kind angst vor ihm hat? Das JA meinte nur das sie nicht so weit weg ziehen soll. Aber dort hat sie nicht mal wen der ihr beim Umzug helfen könnte. Danke für die Hilfe
6 Antworten
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ahoi,
ich denke ihr solltet zum JA gehen. Dort gibt es konkrete Beratungen zu diesem Thema. Wenn ihr dabei unterstützend tätig sein wollt ist das gut, aber bedenkt, dass die Verwandschaft immer die erste Adresse ist wo die Männer suchen werden (Besonders wenn sie bei euch im Urlaub war).
Mit Vermieter und Co würde ich mir grade gar keine Gedanken machen, weil der Mann ja wohnen bleibt. Dies kann er klären, aber wovor ihr euch absichern solltet ist der Vorwurf der Entziehung. Deshalb unbedingt beim JA Hilfe suchen. Die beraten euch dannn auch bezüglich Schule und Co weiter.
LG und viel Eroflg
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Naja also .... wenn wäre dieses "Einfach nichtmehr zurückkommen" schon in ner grauen Zone , vor allem mit dem Kind , da muss dann gerichtlich erstmal entschieden werden wer das sorgerecht bekommt , soweil er das Kind sicherlich nicht einfach so dir überlässt , anderes Problem das der alte Vermieter über den auszug informiert werden muss und er bestimmt alles ihrem Mann erzählen wird bzw das mit dem auszug , da sowas natürlich nicht ungeregelt bleiben darf .. ABER es wäre wahrscheinlich möglich das gesagt wird :,, Okay , da sich Fr. ***** sicherlich in einem Angstzustand befindet , und ihr Kind auch kriegt sie das sorgerecht und sie wird aus dem grund auch sicherlich bis das alles vorbei ist bei dir "Wohnen" können jedoch sollte man mit ner neuen wohnung warten bis der ganze terror geklärt ist ... (ICH GARANTIERE FUER GARNICHTS)
LG ,
Daniel
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Nunja meine mutter ist momentan in ner ähnlichen situation und da wird sich ständig ums sorgerecht gestritten und wer kann jz besser auf das kind aufpassen usw...aber die sache war hier das meine mutter in nem anderen bundesland arbeiten musste und da deswegen schon ne wohnung hatte , außerdem , das ist auch ein wichtiger Fakt , ist es sehr wahrscheinlich das der mann deiner schwester ihren aktuellen ohnort per Gerichtsschluß mitbekommen wird.
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Ich glaube nicht, dass sie mit dem Kind "einfach so" nicht wiederkommen kann. Ich weiß ja nicht wie die Verhältnisse sind, aber haben die beiden, rein rechtlich gesehen, nicht das geteilte Sorgerecht über die Tochter?
Wenn dem so ist, kann die Frau nicht einfach ihrem Mann die Tochter entziehen (Unabhängig davon, dass er ein Schwein ist und es richtig ist, abzuhauen). Das würde dann Entführung sein und dagegen kann der Vater natürlich vorgehen.
Als erstes Sollte die Frau zum zuständigen Jugendamt in Ihrer Stadt gehen.
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Sie war ja beim JA aber die waren eher auf Seiten des Vaters. Obwohl das Kind sichtlich unter der aggressiven Haltung des Vaters leidet.
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Wie gesagt, wenn die Mutter nicht das alleinige Sorgerecht bzw. Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, ist das, was sie da tut vermutlich Kindesentziehung.
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auf Tier Thema verfehlt oder sitze ich nun auf dem Schlauch also deine Frage ist ob du ohne weiteres in ein anderes Bundesland ziehen kannst, wenn ja die Antwort: Ja das kannst du du solltest und nun komme ich zu deinen Mann und Sorgerecht, du solltest dir einen Anwalt auf jeden Fall sofort nehmen damit Das Aufenthaltsbestimmungsrecht geklärt wird also Bundesland ja und mit der anderen Geschichte nehme dir einen Anwalt so bist du auf der sicheren Seite
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Bei uns herrscht Freizügigkeit. Jeder darf dort seinen Wohnsitz nehmen, wo er möchte. Die Grenzen der Bundesländer sind ohne Bedeutung, jedoch sollte die Frau sich mal bei der neuen Schule erkundigen, in welche Klasse das Kind eingeschult würde. Kann sein, daß es ein Schuljahr wiederholen muß.
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Ja wir haben angst das er sie am gehen hindert. Oder vor de Tür steht und meine Nichte mit zurück nehmen will.
Dem Vermieter wird natürlich noch Bescheid gegeben. Mich hätte halt interessiert ob wer schon in so einer Situation gewesen war und wie es dann angelaufen ist.