Umtausch von ungetragenen schuhen nicht möglich trotz kassenbeleg?
Hallo ich habe mal eine frage. wie die überschrift schon sagt geht es darum, dass ich mir am samstag ein nagelneues paar schuhe (nicht reduziert und somit nicht vom umtausch ausgeschlossen) im salamander gekauft habe. ich habe die schuhe zu hause (in der Wohnung, nicht draußen) eingetragen und festgestellt dass sie reiben. darauf wollte ich sie zurückbringen. die verkäuferin sah sich die schwarze sohle an, an der einige weiße krümel hingen und erklärte mir, dass sie die schuhe nicht zurücknehmen kann, da die angeblich draußen getragen wären. es klebten an beiden sohlen noch strahlend weiße preisschilder! und meinen kassenbeleg hatte ich auch dabei :( soll ich mir sowas gefallen lassen und ist das rechtens? die schuhe sehen wirklich ungetragen aus! ich bin 16 und kann mir nciht mal eben 60€ aus dem kreuz leiern. habt ihr einen tipp wie ich doch noch an mein geld komme? danke für hilfreiche antworten. :)
9 Antworten
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Du hast kein Recht auf Umtausch! Wenn umgetauscht wird, dann geschieht das höchstens auf Kulanz! Die Ware hatte ja keine Mängel!
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Ein Rückgaberecht gibt es beim Kauf im Laden nicht, wenn es der Laden nicht freiwillig anbietet oder damit wirbt.
Allerdings können deine Eltern den Kauf rückgängig machen, da du minderjährig bist und der Vertrag somit schwebend unwirksam ist.
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Rechtlich gesehen MUSS sie sie zurücknehmen WENN kein Wertverlust eingetreten ist. Falls das der Fall ist musst du den Wertverlust ersetzen.
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Na dem Gesetzt gibt es kein Umtausch wenn Farbe, Größe oder Form nicht gefällt. D.h es gibt nur Umtausch/Reklamation bei fehlerhafter Ware oder defekter Ware!
Umtausch wegen falscher größe oder sonstigen Sachen gibt es nur dank Kulanz des Verkäufers =)
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http://ra-kadelke.de/2007/11/29/polulaere-rechtsirrtuemer-teil-3-rueckgaberecht
Keine solche gesetzliche Ausnahmeregelung besteht aber für den Kauf etwa im Kaufhaus. Soweit hier Kaufverträge rückgängig gemacht werden, ohne daß die Sache einen Mangel hat oder eine andere Leistungsstörung vorliegt, beruht die Rückabwicklung entweder auf Kulanz des Verkäufers oder auf dessen freiwilliger Leistung
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Kein Recht auf Umtausch
Was viele Kunden nicht wissen: Ein gesetzlich verbrieftes Recht auf Umtausch gibt es nicht. Umtausch ist Kulanzsache und funktioniert nur, wenn der Händler mitspielt. Von Rechts wegen gilt beim Einkauf im Laden der Grundsatz: Gekauft ist gekauft. Die meisten Händler gehen aber wohlwollend mit ihren Kunden um.
Quelle: http://www.test.de/Umtausch-und-Rueckgabe-Spielregeln-fuer-Kaeufer-und-Verkaeufer-1609347-1610398/
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Hmm da die Schuhe nicht passen, sie aber im Laden dachte, dass sie passen, hätte ich hier eher den §119 BGB ins Feld geführt...
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Ach was, doch nicht BGB 119! Jeder Sechsjaehrige weiss, dass neue Lederschuhe erst einmal eingelaufen werden muessen und anfangs etwas reiben. Wo willst du denn da nen Erklaerungsirrtum herzaubern?
Aber selbst wenn BGB 119, dann bitte auch BGB 122 (Schadensersatzpflicht des Anfechtenden). Koennen wir hier aber beide voellig aussen vor lassen.
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hallo :)
mach sie einfach nochmal ''sauber'' und dan würde ich nochmal hingehen, wenn eine andere Verkäuferin da ist, vil. ist die ja besser drauf.
lg
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dankeschön für deine antwort :) ich habe gerade nochmal mit der hand über die sohle gewischt und jetzt ist alles wieder komplett schwarz. meine mutter wird morgen nochmal mti mir in die filiale gehen und ein wörtchen mit der verkäuferin sprechen...
Das ist ein Irrtum!