Umsatzsteuer Rechnung aus dem Ausland?

3 Antworten

Soweit ich das verstanden habe, greift hier das Reverse-Charge-Verfahren, sodass ich die Umsatzsteuer selbst abführen muss

Wenn der Amerikaner eine sonstige Leistung an dich erbracht hat, wie jetzt hier, , dann Reverse-Charge. Die USt erklärst du dann in der jeweiligen USt-VA. Und du hast, sofern keine Ausschlussgründe vorliegen, einen Vorsteuerabzug.

Wenn du Ware erhalten hast, dann hättest du ggf. eine Einfuhr.

Egal welcher Fall vorliegt, müsstest du die Umsatzsteuer abführen.

Die USt, die du abführen musst beträgt 19% des in Euro umgerechneten Betrages.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Abgeschl. Studium zur Dipl. Finanzwirtin und berufl. tätig

Was der Unternehmer aus dem Drittland auf seine Rechnung schreibt kann dir per se erstmal egal sein.

Bemessungsgrundlage für die EinfUSt ist das was du gezahlt hast, hier die $11.90.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"

OdinPro 
Beitragsersteller
 01.07.2024, 08:28

Okay danke, dann muss ich also darauf 19% und diese ans Finanzamt abführen korrekt? also 2,26€

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anTTraXX  01.07.2024, 08:51
@OdinPro

Du musst erstmal in Euro umrechnen und auch in Euro abführen, grundsätzlich ist deine Rechnung jedoch richtig. Gezahlt wird sie EinfUst aber an den Zoll

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OdinPro 
Beitragsersteller
 01.07.2024, 08:55
@anTTraXX

Gilt das auch bei digitalen Dienstleistungen?

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Was der ausländische Unternehmer schreibt ist im Grund irrelevant. Aber was ist das für eine Leistung die der erbracht hat?


OdinPro 
Beitragsersteller
 01.07.2024, 08:50

Das ist eine digitale Leistung.

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Stefan1248  01.07.2024, 08:57
@OdinPro

dann fehlt dem voraussichtlich deine USt ID als Nachweis das du Unternehmer bist. ggü einen Verbraucher würde er nämlich die UST schulden. Reiche die nach und bitte darum die Rechnung zu berichtigen. Dann brauchst du auch nur die 10$ zahlen.

Davon unabhängig schuldest du die Umsatzsteuer als Leistungsempfänger nach § 13b ustg, hast aber idr einen gleichlautenden Vorsteuerabzug. Bemessungsgrundlage ist deine Gegenleistung EUR umgerechnet. Die von ihm ausgewiesene Umsatzsteuer darfst du auf gar keinen fall als Vorsteuer abziehen

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