Umsatzsteuer hoch trotz Verlust?

3 Antworten

Obwohl wir bislang gar keinen Gewinn erzielen konnten, wurden wir mit Umsatzsteuer Beträgen

Das kann nur dann passieren, wenn du keine Vorsteuer erstattet bekommst.

Du kaufst für 1.000 Euro Ware ein, ohne Vorsteuer dafür zu bezahlen und verkaufst für 119 Euro Ware inkl. Umsatzsteuer.

Dann hast du zwar 900 Euro Verlust gemacht, hast aber dennoch eine Umsatzsteuerschuld von 19 Euro.

Ein anderes Szenario fällt mir da nicht ein.

Oder hat die Umsatzsteuer nichts mit dem Gewinn zu tun und wird am reinen Umsatz gemessen?

Ja. Deswegen heißt sie Umsatzsteuer.

Alex

Ich verstehe die Frage nicht.

wir führen ein Onlineshop für Damenkleidung. Seit weniger als einem Jahr schalten wir Werbung auf social media zur Kundengewinnung und konnten so unseren Umsatz skalieren.

Das ist doch sehr positiv.

Nun seitdem wir mit dem Social Media Business angefangen haben blicken wir gar nicht mehr durch mit den zu zahlenden Steuern.

Die Aktivitäten in SocialMedia sind per se erstmal steuerlich neutral, führen aber zu Kosten für Dienstleistungen Dritter, die natürlich steuerbehaftet sind bzw. sein können. Wenn es allerdings Leistungen aus einem im Drittland ansässigen Unternehmen sind, sind diese Ausgaben umsatzsteuerlich neutral, da Reverse-Charge-Verfahren.

Obwohl wir bislang gar keinen Gewinn erzielen konnten, wurden wir mit Umsatzsteuer Beträgen belastet die wir nicht auf Konto haben.

Wenn ihr nicht bilanziert, sondern eine EÜR erstellt, ist die abzuführende USt eine BA, sonst ein durchlaufender Posten.

Logischerweise wird hier USt an das FA fällig, weil die Vorsteuer aus dem Warenbezug geringer ist als die MWST, die ihr von euren Kunden erhaltet als Preisbestandteil. Wenn nach Abzug der abzuführenden USt kein Gewinn mehr übrig bleibt, ist euer Geschäftsmodell und/oder eure Kalkulationsgrundlage falsch. Auch wer mit § 19 UStG in die Selbstständigkeit startet, muss seine Preise so kalkulieren, als ob die Waren 19% MWST enthalten würden! Man muss sie zwar nicht abführen an das FA, aber der Preis ist kalkulatorisch mit 19% zu setzen - denn sonst wird bei Überschreitung der Umsatzgrenzen das Erwachen bitter.

Von unserem Steuerberater fühlen wir uns abgewimmelt und überhaupt nicht gut beraten.

Dann sucht euch einen Anderen. Wobei ich mir hier die Frage stellen muss, ob es nicht an der gemeinsamen Diskussionsgrundlage mangelt - ein Grundwissen über Betriebswirtschaft und Buchhaltung ist zwingend auch auf Auftraggeberseite erforderlich.

Die Frage ist: wie ist die Umsatzsteuer zu verstehen? Bekommt man was von der Umsatzsteuer nach der Jahreserklärung erstattet, wenn kein Gewinn zugrunde liegt?

Nein. Die abzuführende USt an das FA hat mit eurem Gewinn nichts zu tun. Eine Erstattung gäbe es nur, wenn die VSt aus den Einkäufen/Kosten höher läge als die Summe der vereinnahmten MWST aus den Verkäufen.

wie ist die Umsatzsteuer zu verstehen? Bekommt man was von der Umsatzsteuer nach der Jahreserklärung erstattet, wenn kein Gewinn zugrunde liegt?

Der Gewinn ist hierfür komplett irrelevant.

Umsatzsteuer fällt auf eure Umsätze an.

Wenn ihr irgendwo was einkauft/Leistungen bezieht, zahlt ihr an den Verkäufer/Dienstleister ebenfalls Umsatzsteuer. Sofern kein Ausschlusskriterium vorliegt, könnt ihr diese euch als Vorsteuer vom Finanzamt wieder erstatten lassen.

Bei der Umsatzsteuerjahreserklärung wird alles angegeben (Umsätze, Vorsteuer...). Wenn der Saldo zwischen "ans FA abgeführte Umsatzsteuer" und "Vorsteuer" mehr Vorsteuern ergibt, gibt es eine Erstattung. Andersrum eine Umsatzsteuernachzahlung.

Oder hat die Umsatzsteuer nichts mit dem Gewinn zu tun und wird am reinen Umsatz gemessen?

Richtig.

Genau deshalb heißt sie auch "UMSATZsteuer".

Obwohl wir bislang gar keinen Gewinn erzielen konnten, wurden wir mit Umsatzsteuer Beträgen belastet die wir nicht auf Konto haben.

Habt ihr (in dem Fall die GbR besser gesagt) entsprechende Umsätze erzielt?

Wenn ihr nicht die Kleinunternehmerregelung beansprucht habt, dann fällt auf eure Umsätze nunmal auch Umsatzsteuer an. Hierfür sind sogn. Umsatzsteuervoranmeldungen (vierteljährlich) abzugeben. Nach Ablauf des Jahres folgt dann die Umsatzsteuerjahreserklärung.

Oder das Finanzamt hat möglicherweise geschätzt, weil ihr keine Voranmeldungen/Steuererklärung abgegeben habt (In dem Fall müsst ihr das nachholen).

Habt ihr eigtl. mal überlegt ein Gründungsseminar zu besuchen?! Und vllt. auch einen Steuerberater zu beauftragen?!

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Abgeschl. Studium zur Dipl. Finanzwirtin und berufl. tätig

butterfly123414 
Beitragsersteller
 19.08.2024, 21:45

Hallo Giota, danke für deine Antwort! Ja wir haben einen Steuerberater und die Umsatzsteuervoranmeldungen wurden bislang vierteljährlich gemacht.

Was genau wird denn in der Umsatzsteuerjahreserkläung ermilettelt wenn die Umsatzsteuer vierteljährlich vorausgezahlt wurde?

Und ja, wir haben durch die Socal Media Ads ziemlich hohe Umsaätze erzielt. Hatten aber durch die Kosten für die Ads hohe Ausgaben, die bei der Umsatzsteuer keine Rolle spielen. Deshalb sind wir in Schwierigkeiten geraten

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Giota210  19.08.2024, 21:50
@butterfly123414
Was genau wird denn in der Umsatzsteuerjahreserkläung ermilettelt wenn die Umsatzsteuer vierteljährlich vorausgezahlt wurde?

Das Prinzip zwischen den Voranmeldungen und der Umsatzsteuerjahreserklärung ist genau das Gleiche:

Du gibst deine Umsätze des Jahres mit der dazugehörigen Umsatzsteuer an. Daneben noch deine Aufwendungen (aus Einkäufen/bezogene Leistungen) mit der dazugehörigen Vorsteuer.

Am Ende wird das Saldo zwischen Umsatzsteuer und Vorsteuer (Umsatzsteuer-Vorsteuer) ermittelt. Ist es positiv, ist es eine Nachzahlung für euch. Ist er negativ, dann eine Erstattung.

Und ja, wir haben durch die Socal Media Ads ziemlich hohe Umsaätze erzielt.

Da hast du ja die Erklärung dafür, warum dann auch die Umsatzsteuer entsprechend hoch ist.

Hatten aber durch die Kosten für die Ads hohe Ausgaben, die bei der Umsatzsteuer keine Rolle spielen.

Wieso keine Rolle?

Du kannst zwar nicht die Kosten selbst berücksichtigen lassen bei der Umsatzsteuererklärung, aber du kannst ggf. die Vorsteuer daraus erstattet kriegen (Du beziehst Leistungen von anderen Unternehmern).

Für den Gewinn müsst ihr eine Gewinnermittlung (Einnahmenüberschussrechnung/Bilanz) abgeben. Daneben auch eine Feststellungserklärung und ggf. Gewerbesteuererklärung.

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butterfly123414 
Beitragsersteller
 19.08.2024, 22:02
@Giota210

kann das denn sein, dass die Vorsteuer die an Meta für die Ads gezahlt wurde, in der Umsatzsteuervoranmeldung nicht mitberücksichtigt ist und erst in der Umsatzsteuerjahreserklärung berücksichtigt wird, und daraus eine Erstattung folgt?

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Giota210  19.08.2024, 22:12
@butterfly123414

Meta ist also der Leistende in dem Fall...

Dann greift hier das sogn. "Reverse-Charge-Verfahren"., weil ein ausländischer UN (hier Meta) an dich eine sonstige Leistung erbringt.

Reverse Charge bedeutet, dass du als Leistungsempfänger die Umsatzsteuer für die Leistung von Meta an dich abführen musst. Gleichzeitig kannst du dir diese gezahlte Umsatzsteuer wieder als Vorsteuer erstatten lassen.

Diese Vorgänge sind auch in den entsprechenden Umsatzsteuervoranmeldungen zu berücksichtigen (Hierzu findet sich in den Voranmeldungen unter Abschnitt D "Leistungsempfänger als Steuerschuldner" sowie bei den Vorsteuern etwas.

Gleiches gilt für die Umsatzsteuerjahreserklärung.

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butterfly123414 
Beitragsersteller
 19.08.2024, 23:49
@Giota210

Ist das dann nicht plus minus null wenn ich die Umsatzsteuer für Meta abführe und dann die Vorsteuer dafür erstattet bekomme?

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