Umrüstung Elektroheizung auf Öl, Gas, Pellets oder sonstwas...?

6 Antworten

Typisch Deutsch ist mal wieder diese "gesetzestreue" und das wo anders denken lassen!

Kaum bietet die Politik gewissen Lobbyverbänden neue "Einkommensquellen" namens Energieausweis an, schon glaubt fast jeder nur noch diese Geschäftemacherei sei positiv und ohne Ausnahmen gültig. 

Suggeriert wird zu gerne nur das was die Menschen glauben sollten! Kaum jemand hinterfragt dieses Getue der Politik und Interessengruppen.

Diese Energieeffizienzklasse bezieht sich einzig und alleine auf die bisher nötigen Ernergiekosten. Ob diese wegen diverser anlagentechnischer Mängel, Fehlplanungen und sogar Anlagenmurks entstanden, prüft kein Mensch!

Somit kann per neuer Anlage, neuer Fehlplanung und ebenso gemachtem Murks eine zwar andere Energieeffizienzklasse entstehen, schließlich rechnet man sich ja manches bedarfsgerecht schön. Hauptsache aber, man glaubt etwas gutes getan zu haben und vor allem mal wieder viel Geld ausgegeben haben.

Bedarfsgerechter Murks wird ja zu gerne beim Thema dämmen gemacht.
Da wird immer nur von Wärmeverlusten der Bauteile Mauermaterialien gesprochen, nie von Wärmespeicherfähigkeiten dieser Materialien!

Es wird also bewusst nur mit den Werten gerechnet, die einen Vorteil bringen. Die sonstigen Werte, die das Ergebnis positiv beeinflussen könnten werden einfach verschwiegen, nicht berücksichtigt.

Was also nützt eine neue Anlage, wenn diese nur wieder viel Geld kostet aber letztendlich nur einen sehr kleinen Verbesserungseffekt bringen würde. Vorausgesetzt dabei wird nicht gemurkst wie sonst so üblich in der Heizungsbranche.

Per neuer Energieeinsparverordnung wird der Heizungsbranche nur für "Neubauten" ein hydraulischer Abgleich vorgeschrieben! Wie man spielend erkennen könnte, gilt sowas dann nicht für bestehende Altbauten in die eine neue Heizung eingebaut werden soll. ;-)

Nachfolgend Auszüge aus einem Beitrag der diesen Energieausweis hinterfragt.

 "Berücksichtigt wird für die Klassifizierung je nach Art des Energieausweises nämlich nur der Energieverbrauch beziehungswiese der Energiebedarf, nicht aber der genutzte Energieträger. Ob zum Heizen Öl, Gas, Strom oder ein anderer Energieträger verwendet wird, steht zwar mit im Energieausweis, hat aber keinen Einfluss auf die Energieeffizienzklasse. 

Auch die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westphalen (VZ NRW) betont, dass weder die Energieeffizienzklassen noch der Ausweis als Ganzes unmittelbare Rückschlüsse auf die zu erwartenden individuellen Energiekosten oder auch nur den zu erwartenden Energieverbrauch zulässt. "Der Energieausweis gilt immer für das ganze Wohngebäude", so die Verbraucherschützer. "Der Energiebedarf einer einzelnen Wohnung kann merklich davon abweichen." Wohnungen im Erdgeschoss, unter dem Dach oder mit vielen freien Außenwänden hätten oft einen deutlich höheren Energieverbrauch, insbesondere wenn das Haus nicht gedämmt sei.

Außerdem spielt das eigene Heizverhalten eine große Rolle. Das lasse sich aber im Energieausweis nicht abbilden. "Bei einem Bedarfsausweis wird eine durchschnittliche Raumtemperatur von 20 Grad angenommen, jedes Grad darüber erhöht den Energieverbrauch um rund sechs Prozent", veranschaulicht die VZ NRW. Mit dem Verbrauch steigen natürlich auch die Kosten.

Den Energieausweis gibt es als Bedarfs- und als Verbrauchsausweis

Unverändert gibt es den Energieausweis auch nach der EnEV 2014 in zwei Varianten. Der Verbrauchsausweis basiert auf dem Energieverbrauch der Hausbewohner in den zurückliegenden drei Jahren und wird auf Basis der Heizkostenabrechnungen erstellt. Das bedeutet, dass hier die Heizgewohnheiten der Verbraucher ausschlaggebend sind. Wer zum Beispiel beruflich häufig unterwegs ist, heizt zuhause weniger und der Verbrauchsausweis wird das Gebäude als effizienter klassifizieren, als wenn es etwa von jemandem bewohnt würde, der oft zuhause ist, schnell friert und deshalb häufiger und stärker heizt.

Beim Bedarfsausweis hingegen spielt das individuelle Heizverhalten keine Rolle. Für diese Variante nimmt ein Fachmann die baulichen Bestandteile des Gebäudes und die Pläne genau unter die Lupe. "Beim Bedarfsausweis werden die Energiebedarfskennwerte rechnerisch auf der Grundlage von Baujahr, Bauunterlagen, technischen Gebäude- und Heizungsdaten und unter Annahme von standardisierten Randbedingungen (Klimadaten, Nutzerverhalten, Raumtemperatur) bestimmt", erklärt die VZ NRW.

Weil die Datenerhebung beim Bedarfsausweis viel aufwändiger ist, ist dieser meist auch deutlich teurer. "Günstige Angebote können zu Lasten der Genauigkeit gehen", warnt die VZ NRW vor Billigangeboten. Schon die Vergangenheit hat gezeigt, dass gerade bei der Ausstellung von Bedarfsausweisen immer wieder Fehler passieren. In einer 2011 veröffentlichten Studie des Bundesbauministerium traten erhebliche Abweichungen von bis zu 108 Prozent zwischen dem im Ausweis stehenden und dem realen Energiebedarf der untersuchten Gebäude zu Tage.

Weitere Info in folgendem Kommentar.

realistir  17.11.2015, 15:02
Manchmal ist der teurere Bedarfsausweis gesetzlich vorgeschrieben

Trotzdem hat der teurere Bedarfsausweis viele Befürworter, weil er die energetischen Gebäudeeigenschaften unabhängig vom Verbrauchsverhalten der Bewohner abbildet. Er sei zwar teurer, biete dafür aber eine echte Vergleichsgrundlage für potenzielle Mieter oder Käufer, sagt Eva Reinhold-Postina vom Verband privater Bauherren (VPB). In vielen Fällen ist der Bedarfsausweis sogar Pflicht.

"Der bedarfsorientierte Energieausweis ist seit dem 1. Oktober 2007 vorgeschrieben für alle Neubauten", informiert der VPB. Gleiches gelte für ältere Gebäude, die aber nach dem Stichtag noch einmal erheblich modernisiert oder erweitert wurden. Bei Verkauf oder Vermietung von Gebäuden mit weniger als fünf Wohnungen, für die der Ausweis ab dem 1. Oktober 2008 ausgestellt wurde und für die der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, sei der bedarfsorientierte Ausweis in den meisten Fällen ebenfalls vorgeschrieben. Ausnahme seien Häuser, die später noch einmal nach den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung vom 1. November 1977 modernisiert wurden.

Bei allen anderen Gebäuden haben Eigentümer die Wahl, ob sie sich nun einen Verbrauchs- oder einen Bedarfsausweis anfertigen lassen. Ausgestellt werden darf das Dokument nur von qualifizierten Fachleuten. Dazu zählen unter anderem viele Schornsteinfeger, Architekten und natürlich Energieberater.

Wer braucht keinen Energieausweis?

Energieausweise sind zehn Jahre lang gültig. Trotz der mit der EnEV 2014 verbundenen Änderungen brauchen Hausbesitzer, die bereits einen Energieausweis für ihr Gebäude haben, also keinen neuen. Nur wenn am Haus energetische Änderungen vorgenommen werden, muss ein neuer Ausweis erstellt werden.

Die Energieausweis-Pflicht gilt für alle Besitzer von Immobilien, für die nach dem 1. Oktober 2007 eine Baugenehmigung beantragt wurde oder die danach noch einmal energetisch modernisiert wurden. Wer eine Immobilie verkaufen und vermieten will, braucht ebenfalls generell einen Energieausweis, es sei denn, die Immobilie steht unter Denkmalschutz.

Keinen Energieausweis braucht, wer selbst in einem eigenen Haus wohnt, für das die Baugenehmigung vor dem 1. Oktober 2007 beantragt wurde, und dieses nicht verkaufen oder vermieten will. Auch für sehr kleine Gebäude mit Nutzflächen unter 50 Quadratmetern wird der Ausweis nicht verlangt. Vermieter einer Immobilie, bei der das Mietverhältnis schon bei Einführung der Energieausweis-Pflicht bestand, brauchen erst dann einen Energieausweis, wenn das Mietverhältnis endet und die Immobilie zur Neuvermietung oder zum Verkauf inseriert werden soll.

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realistir  17.11.2015, 20:12
@Chefelektriker

tja, was soll ich jetzt von Dir halten? ;-)

Willst du mir erzählen an diese Hütte Baujahr 1933 wurde nie irgendwie ernergetisch verbessert?

Gab es 1933 schon Nachtspeicherheizungen?
Und die Fenster, Türen etc sind immer noch Baujahr 1933? Glaubst du doch hoffentlich selbst nicht, oder doch?

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Hallo,

du solltest dir nicht nur Gedanken über die Heizungsumrüstung machen, sondern an eine generelle Wärmedämmung deines Hauses denken.

Für solche Maßnahmen stellt die KfW preisgünstige Darlehen bereit. 1. neue Fenster; 2. Außenwände isolieren, muss nicht WDVS sein; 3 Dach isolieren; 4. Brennwertkessel, Pelletheizung oder Wärmepumpe jeweils wahlweise mit Solarkollektoren.

Bei Stufe G wirst du ja arm, deshalb erst isollieren, denn auch mit einer neuen Heizung hast du Stufe G.


verreisterNutzer  17.11.2015, 10:01

Mit einer Wärmedämmung senkt man zwar, völlig berechtigt, den Heizenergiebedarf, wenn die Anlagentechnik dies jedoch nicht adäquat umsetzen kann, wird das oftmals ein Groschengrab.

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Diese Frage dürfte nur ein Nobelpreis verdächtiger Hellseher beantworten können ;-)

Jede Umrüstung von einer E-direkt- Heizung dürfte die Verbrauchskosten deutlich senken. Allerdings sind hierfür mehr oder weniger hohe Investitionen erforderlich.
Zudem besteht ein direkter Zusammenhang zwischen thermischer Qualität der vorhandenen Gebäudehülle und Energieeffizienz der Anlagentechnik.
Daher ist zunächst eine solide Grundlagenermittlung des IST- Zustandes erforderlich (Ausgangsdatenlage).
Dem ordnet sich alles Weitere unter. Letztendlich, wie meist, eine Frage der Wirtschaftlichkeit insgesamt.

NB: Kostenlosen Käse git es meist nur in der Mausefalle ;-)


Chefelektriker  17.11.2015, 19:23

Mit Speck fängt man Mäuse,nicht mit Käse,ist nur im Trickfilm so.:D

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Eine Umrüstung wäre auf jedenfall günstiger,als eine reine Elektroheizung.

Allerdings sind die Umbaukosten nicht gerade wenig,langfristig würde es sich aber lohnen.

Wichtig wäre jedoch,festzustellen,ob nicht evtl. der Denkmalschutz Dir Knüppel zwischen die Beine werfen würde.

Bei einem Fachwerkhaus könnte das durchaus passieren.

Wie hoch diese Kosten sind kann Dir nur eine Fachfirma sagen,Kostenvoranschlag einholen.

Alle anderen Kosten Vorraussagungen sind nur Spekulationen.

pellets und öl-brennwert da sind die kosten ungefähr gleich