Umgangsrecht zwischen Halbgeschwistern?
Hallo, ich bin 23 Jahre alt und habe väterlicherseits Zwillingsbrüder als Halbgeschwister. Mein Papa und ich haben ein gutes Verhältnis, seine neue Frau hat jedoch den Kontakt zu mir abgebrochen und verbietet mir auch meine kleinen Brüder (3 Jahre) kennen zu lernen. Der genaue Grund warum sie mich nicht mehr sehen möchte ist mir unbekannt (in der Pubertät muss ich zickig gewesen sein und sie damit verletzt haben) und der Kontaktabbruch ist schon 7 Jahre her. Ist es rechtens, dass sie mir den Kontakt zu meinen Halbbrüdern verweigert? Mein Vater steht übrigens hinter seiner neuen Frau. Ich habe das Gefühl so viel zu verpassen und bin oft sehr traurig über das Verbot. Auch wenn ich die Kleinen noch nie gesehen habe, fehlen sie mir. :(
Ich weiß auch, dass er sich feige verhält. Aber ganz ungeachtet dessen, geht es mir darum, ob ich ein Recht darauf habe oder es durch das Einverständnis beider Eltern in Bezug auf das Kontaktverbot erlischt.
5 Antworten
Grundsätzlich hast du kein Besuchsrecht. Die elterliche Sorgeberechtigung kann den Kontakt unterbinden. Aber nur noch 15 Jahre lang.
Ob das sinnvoll ist, wage ich zu bezweifeln. Am einfachsten ist es miot einander ins Gespräch zu kommen und das von vor 7 Jahren aus dem Weg zu räumen.
... oder warten :o(
''Mein Papa und ich haben ein gutes Verhältnis,'' '' Mein Vater steht übrigens hinter seiner neuen Frau.''
Hmm das passt nicht zusammen. Deinem Vater ist seine Frau wichtiger als du sonst hätte er etwas dagegen.
Ich weiß auch, dass er sich feige verhält. Aber ganz ungeachtet dessen, geht es mir darum, ob ich ein Recht darauf habe oder es durch das Einverständnis beider Eltern in Bezug auf das Kontaktverbot erlischt.
als bruder hast du ein umgangsrecht. das setzt voraus, dass ein guter kontakt besteht, eine bindung und es dem kindeswohl gut tut mit dir kontakt zu haben. nichts davon erfüllst du derzeit. es besteht die möglichkeit den kontakt einzufordern, indem du höfllich schriftlich drum bittest deine geschwister kennenlernen zu dürfen. wenn das nichts bringt, hilft meist nur ein gang zum familiengericht und eine klage auf umgangsrecht.
wie die chancen da stehen hängt vom richter ab und von der geschichte die die mutter der kinder vorzubringen hat gegen dich, die ein kontaktverbot erläutern.
So wie ich das sehe, hast du kein Recht darauf, wenn die neue Frau deines Vaters dir das verbietet. Es sind deine Stiefgeschwister.
Wenn du ein so gutes Verhältnis zu deinem Vater hast, dann rede mit ihm und frage ihn, warum seine jetzige Frau so reagiert.
Ansonsten wirst du warten müssen, bis eine Stiefgeschwister alt genug sind und dann Interesse haben, dich kennen zu lernen.
Ob dein Vater sich feige verhält, kann man als Aussenstehende nicht beurteilen, du musst ihn danach fragen.
Sollte dein Verhalten vor Jahren das rechtfertigen, dann wäre vielleicht ein Gespräch angebracht um das auszuräumen.
Das rechtferigt es in keinster Weise. Wie bereits erwähnt, ich weiß nicht was ich gesagt haben soll. Es redet keiner konkret über die auslösende Situation. Auch nicht wenn ich danach frage.
So leid es mir für dich tut, aber die Mutter deiner Halbgeschwister hat das Sagen und wenn sie das nicht will, kannst du nichts tun.
Dann versuche nochmal mit einemn Vater alleine ein Gespräch zu führen. Erkläre ihm deine Version, dass du deine anderen Geschwister kennenlernen willst und warum er dir nicht den Grund sagen will.
Auf der anderen Seite - auch wenn sich das hart anhört - du kennst sie bis jetzt noch nicht, dann kann man eigentlich nichts vermissen, das man noch gar nicht kennt. Du möchtest sie nur kennenlernen.
Mehr kannst du nicht tun, denn so lange du das mit deinem Vater nicht geklärt hast - wenn seine jetzige Frau kein Gespräch will -bringst du nur noch mehr seine Frau gegen dich auf.
Oder ihm fehlt der Arsch in der Hose ...