Umgangsrecht zur Halbschwestern?
Ich weiblich 16 Jahre habe 2 kleine Halbschwestern (4 Jahre) und (9Monate) Die 2 sind von meinen Vater die Töchter , vor einigen Wochen hat er sich von seiner Ex-Freundin getrennt , sie ist pschyisch krank war schon damals immer auf mich eifersüchtig wenn mein Vater mit mir was unternommen hat .
Ich wohne ungefähr 500 km von den beiden entfernt bei meiner Mutter daher sehe ich sie auch nicht oft . Da mein Vater eine neue Freundin hat und die Mutter von meinen Halbschwestern jetzt total in ihren Stolz verletzt ist dreht sie voll durch gibt mir zudem auch die schuld beleidigt mich stalkt meinen Vater und probiert krankhaft das er wieder zu ihr zurück kommt
Mein Vater hat 50% Sorgerecht, und hat natürlich kein Problem damit wenn ich meine Halbschwestern sehe. Ich bin jetzt für 2 Wochen bei ihm aber die Mutter von den Kindern sagt ich darf keinen Kontakt mehr zu meinen Schwestern haben und mein Vater auch nicht mein Vater hat sich jetzt ans Jugendamt gewendet die gesagt haben das er die Kinder holen darf ausser wenn sie im Kindergarten oder krank sind . Aber sie probiert trotzdem alles zu unterbinden.
Meine Frage ist jetzt habe ich als Halbschwestern ein Kontakt recht und wie kann ich weiter vorgehen ?
2 Antworten
die aussage des jugendamtes hat einen wert von 0. er darf die kinder nicht einfach holen, sondern es wird zeit das er eine umgangsvereinbarung mit der mutter des kindes erarbeitet. in der regel sind das:
- 2-3 nachmittage die woche mit einer übernachtung
- jedes zweite wochenende von fr-so
- hälftige ferien und feiertage
- 3 wochen sommerurlaub.
hier sollte er eine vereinbarung bei google als mustervorlage raussuchen und der mutter in zweifacher form mit bitte um unterschrift zusenden. fristsetzung wäre 7-14 tage. in der zwischenzeit kann er einen termin machen zur mediation der eltern (eltergenspräch) beim jugendamt oder elternberatungsstelle/familienberatung. sollte das alles nicht frusten wird er einen anwalt einschalten und umgang einklagen müssen.
in den nächsten 14 tagen wird sich das gegen den willen der mutter nichts tun.
du hast als halbschwester natürlich auch umgangsrecht mit deinen geschwistern. clever für die zukunft ist also den aufenthalt der kinder so zu planen, wenn du auch dabei bist. weder kann die km das verhindern, noch geht es sie irgendwas an, noch hat sie das recht dazu irgendwas zu verhindern.
er sollte in dem fall, deine anwesenheit garnicht thematisieren, sondern die kinder einfach nur zum umgang abholen. das kann er für die nächsten tage probieren und die kinder versuchen zu holen. wenn die km es verweigert wird er im moment nichts dagegen tun können.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1685.html
Geschwister haben sogar ein eigenes Umgangsrecht.
Anwalt wirst Du Dir aber nicht leisten können. Dein Vater soll der Mutter einfach nicht sagen, ob Du da bist oder nicht.
Nein, das kann sie nicht. Sie ist minderjährig. Und dann müsste der Vater den Anwalt zahlen.
wenn sie sich den anwalt nicht leisten kann, dann kann sie beratungshilfe beim amtsgericht beantragen.