Kann Stief-Oma Umgangsrecht durchsetzen?
Nehmen wir mal an, der leibliche Großvater eines Kindes trennt sich von seiner Ehefrau, die aber nicht leibliche Oma des Kindes ist. Die Stief-Oma ist jedoch extrem fixiert auf den Stiefenkel. Die Eltern aber wollen nicht mehr, dass ein Kontakt mit der Stief-Oma besteht und zwar mit Recht. Kann die Stief-Oma, obwohl sie nicht mehr mit dem leiblichen Großvater zusammen ist, dennoch ein Umgangsrecht einklagen. Würde mich mal sehr interessieren.
6 Antworten
Was heißt "mit Recht"?
Wenn die Eltern beweisen können, dass es dem Kindeswohl abträglich ist, wird auch die leibliche Oma auf ihren Umgang verzichten müssen. Ich bin mir ziemlich sicher, dass es bei der Stief-Oma kein gesetzliches Umgangsrecht gibt, insbesondere, wenn noch sich noch kein Umgang etabliert hat. Heißt: Wenn die Stief-Oma seit fünf Jahren regelmäßigen Umgang hat und dieser dem Kind guttut und das Kind diesen auch einfordert, wird es schwierig, ihn plötzlich zu unterbinden. Wenn sich noch kein fester Umgang etabliert hat, wird sie diesen kaum einklagen können, insbesondere, wenn die Eltern gute nach nachvollziehbare Gründe haben, diesen zu verweigern.
Wenn es dem Kindeswohl dient, kann ihr definitiv ein Umgangsrecht zugesprochen werden.
Theoretisch ja wenn Sie als enge Bezugsperson einzustufen ist: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1685.html
Eine Übernahme tatsächlicher Verantwortung ist in der Regel anzunehmen, wenn die Person mit dem Kind längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft zusammengelebt hat.
Ist halt die Frage, ob das der Fall ist...
Könnte sie - wenn es dem Wohl des Kides dient.
https://www.umgangsrecht.org/umgangsrecht/umgangsrecht_grosseltern.php
Wenn sie eine Beziehung zum Kind hat und das Kind dies wünscht, dann könnte das u. U. funktionieren.
Sie darf aber auf keinen Fall gegen die Eltern schießen.