Übernimmt das Jobcenter alles?

1 Antwort

Wenn der Antrag bewilligt wurde und entsprechender Bedarf besteht, werden die angemessenen KDU - Kosten der Unterkunft = Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom auch übernommen.

Auf formlosen Antrag und Bedarf auch die notwendige Kaution in der Regel in Form eines zinslosen Darlehens.

Das würde dann in monatlichen Raten von Regelbedarf für den Lebensunterhalt abgezogen, bis das Darlehen getilgt ist, also abbezahlt ist.