Früher vor 10 - 15 Jahren hat das Amt die Kosten für eine Pension übernommen. Eine billige Pension kostet nicht mehr als eine Wohnung. Es wäre also im Rahmen. Vor zwei, drei Jahren hatte ein Bekannter auch das Problem. Er hatte eine neue Wohnung die aber zum Einzugsdatum nicht fertig war. Der Zustand war schrecklich die Wohnung nicht bewohnbar. Er wollte dann auch als Übergang in eine Pension. Die wäre genauso teuer wie die Wohnung gewesen. Es wurde nicht übernommen. Er war sogar beim Anwalt. Der Anwalt sagte früher ja aber mittlerweile nicht mehr. Einfach mal freundlich beim Fallmanager nach fragen und die Situation schildern. Letztendlich liegt es in seinen Ermessensspielraum. Die Pension sollte aber nicht teurer sein als eine Wohnung die man genehmigt bekommen würde.
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Einfach nur warten. Dass sollte nach ein paar Stunden wieder funktionieren. Das Handy ist wasserdicht. Ist es nass geworden kann man es nicht laden und es kommt eine Fehlermeldung. Nach ein paar Stunden wenn alles getrocknet ist lässt es sich wieder ganz normal laden.
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Ja der Ausdruck genügt
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Du musst nichts bezahlen, die können die Vertragsanpassungsgebühr aber erst dann raus nehmen wenn der Vertrag nur noch eine Restzeit von 6 Monaten hast. Wenn du den Vertrag beispielsweise am 8.3.2018 abgeschlossen hast kannst du dann ab den 9.9.2019 kostenlos verlängern. Dann hat der Vertrag aber auch eine Laufzeit von 2,5 Jahre.
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