Überhangs- und Ausgleichsmandat?


24.03.2020, 09:23

bzw. Was sind die Vorteile?

3 Antworten

Wie wäre es hiermit:

https://www.bpb.de/mediathek/618/ueberhang-und-ausgleichsmandate

Wenn es Überhangmandate nicht gäbe, könnte es sein dass Direktkandidaten das ihnen zustehende Mandat nicht erhalten würden, obwohl sie ihren Wahlkreis gewonnen haben. Wenn es Ausgleichsmandate nicht gäbe (bzw. nicht gibt, denn in einigen Parlamenten gibt es sie tatsächlich nicht) ist es möglich dass eine Partei mit sehr vielen Direktmandaten und damit Überhangmandaten ein Übergewicht bekommt, das ihr aufgrund des Verhältniswahlrechts nicht zustehen würde.

Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei über die Direktwahl (Erststimme) mehr Mandate erzielt, als ihr aufgrund der Zweitstimmen zustehen.

Beispiel: Die Union hat 35 % der Direktmandate geholt, aber nur 30 % der Zweitstimmen. Dann bleiben ihr die 5 % Direktmandate.

Das ist aber ungerecht den anderen Parteien gegenüber. Also bekommen die so viele Ausgleichsmandate, damit am Ende im Bundestag nur 30 % Unionsabgeordnete sitzen.

Nach der Definition ist ein Überhangsmandat ein Mandat, dass eine Partei mehr bekommt als ihr nach dem Verhältniswahlrecht zusteht. Bin mir nicht sicher aber das könnte durch die Wahl der direkt Kandidaten passieren.

Ausgleichsmandate dienen dazu die Überhangsmandate anderer Parteien auszugleichen damit kein Nachteil für eine Partei entsteht.