Überführung ohne Eintragung von Fahrwerk?
Moin zusammen,
ich bin zur Zeit auf Autosuche und mir ist ein passender Kandidat ins Auge gefallen, nur ist der 25mm tiefergelegt und hat Alufelgen, was beides nicht eingetragen ist. Das Auto ist zur Zeit nicht angemeldet, hat aber TÜV bis '23.
Meine Frage wäre da: Bekomme ich damit eine Kurzzeit-Zulassung und kann ich damit über die Grenze in ein anderes Bundesland fahren?
1 Antwort
Das Auto ist zur Zeit nicht angemeldet, hat aber TÜV bis '23.
damit kann mit einem Kurzkennzeichen erledigt werden, oder wenn man die Papiere hat, sogar regulär bei dir zulassen.
nur ist der 25mm tiefergelegt und hat Alufelgen, was beides nicht eingetragen ist
damit ist die Betriebserlaubnis erloschen und bei einer Kontrolle kann eine Sicherstellung erfolgen.
kann ich damit über die Grenze in ein anderes Bundesland fahren?
innerhalb von Dland?? ein Kurzkennzeichen dient der Überführung; wenn´s sein muss von der Grenze zu Österreich bis Grenze Holland, das sind mehrere Bundesländer
kann ich damit über die Grenze in ein anderes Bundesland fahren?
das klingt anders
Die eingebauten Teile haben Prüfzertifikate, die man dem TÜV vorzeigen müsste.
der Tüv trägt nix ein - nur die Zulassungsstelle,
Teile einbauen - zum Tüv, Abnahme und Eintragung ist möglich; direkter Weg, aber nicht über Bundesgrenzen hinweg.
Kann ich die Teile auch bei der Zulassungsstelle eintragen lassen, wenn ich das Kurzzeitkennzeichen beantrage?
fragen, ganz einfach,
was hast für Unterlagen; ABE, oder Gutachten
die ABE muss mitgeführt werden, Gutachten werden eingetragen
Danke schon mal für die fixe Antwort.
Müsste man also jedes mal mit nem Hänger anrücken, wenn man etwas eintragen lassen wöllte? Die eingebauten Teile haben Prüfzertifikate, die man dem TÜV vorzeigen müsste. Wäre es damit in Ordnung?