U25, falls Harz4 Antrag genehmigt wird Umzug mit Freund in eigene Wohnung erlaubt?

8 Antworten

"Mit der in Artikel 11 GG geregelten Freizügigkeit ist die Freiheit gemeint, an jedem Ort in der Bundesrepublik Deutschland Aufenthalt oder Wohnsitz nehmen zu können." Bitte hier weiterlesen.

Die Frage ist nur, ob das Jobcenter nach dem Auszug von euch beiden noch die volle Miete plus Heizung für deinen Vater übernimmt. Ein halbes Jahr sicher, aber danach? Eventuell sollte er sich dann neue Untermieter suchen oder eine angemessenere Wohnung.

Gruß aus Berlin, Gerd

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Ex-Schöffe, Journalist und Gewerkschafter

Wenn Dein Freund das alles bezahlt, könnt Ihr grundsätzlich hinziehen, wohin Ihr wollt.

Ein Problem kann es nur mit Deinem Antrag auf ALG 2 geben - eventuell verlangt das Jobcenter von Dir, daß Du wieder zu Deinem Vater ziehst, da Du noch keine 25 Jahre alt bist und da dies ggf. billiger für das Jobcenter wäre.

Wenn es nur um die Krankenversicherungsbeiträge geht, sollte Dein Vater mal mit der Krankenkasse abklären, inwieweit Du trotz Auszug gegenwärtig noch familienversichert sein kannst.

Grundsätzlich bist du ab 18 volljährig, und kannst hin ziehen, wo du willst.

Das scheitert eben nur daran, wenn du das nicht selbst finanzieren kannst.

Im ersten Jahr eures Zusammenlebens, kannst du das als Wohngemeinschaft bezeichnen. Erst nach Ablauf eines Jahres, kann das JobCenter eine Bedarfsgemeinschaft VERMUTEN

Wenn ihr zusammenziehen wollt, dann werdet ihr eine BG.

Damit wird sein Einkommen auf dein H4 angerechnet, liegt dein Freund über dem Selbsterhaltungssatz, so bekommst du entweder nur sehr wenig oder garnichts mehr vom Amt.

Das musst du ggf vom Amt prüfen lassen.

BG= Bedarfsgemeinschaft.


Oponn  15.03.2021, 12:43
Wenn ihr zusammenziehen wollt, dann werdet ihr eine BG.

Beileibe nicht automatisch.

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ObscuraNebula  15.03.2021, 12:45
@Oponn

Wenn sie es glaubhaft als eine WG ausgeben können, dan nicht nein aber das JC kennt viele Tricks.

Die schauen da sehr sehr genau hin.

Zudem ist das der Fall auch bei mir, mein Freund und ich wurden automatisch 1 BG.

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Verbieten darf euch das Jobcenter nichts, es kann dir aber die Leistungen verweigern, weil primär erst einmal dein Freund für dich aufkommen muß, Stichwort eheähnliche Gemeinschaft.


Oponn  15.03.2021, 12:43
weil primär erst einmal dein Freund für dich aufkommen muß,

Nein, muss er nicht.

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maja0403  15.03.2021, 12:44
@Oponn

Muß er wohl wenn eine eheähnliche Gemeinschaft nachgewiesen wird und der Freund entsprechend gut verdient.

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Oponn  15.03.2021, 14:04
@maja0403
wenn eine eheähnliche Gemeinschaft nachgewiesen wird

Aber eben auch nur dann und nicht grundsätzlich.

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maja0403  15.03.2021, 14:12
@Oponn

Das habe ich auch nicht behauptet. Das JC ist in der Regel ganz schnell bei der Hand, eine eheähnliche Beziehung zu unterstellen, selbst wenn das rechtlich gesehen noch korrekt ist.

Und spätestens nach 1 Jahr Zusammenleben kommt sie aus der Kiste nicht mehr raus. Ergo sollte man sich tunlichst überlegen, ob es Sinn macht, zusammen zu ziehen.

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Oponn  15.03.2021, 14:28
@maja0403

Natürlich hast du behauptet, primär müsse ihr Freund für sie aufkommen.

Ansonsten kann das Jobcenter im ersten Jahr behaupten, was es will. Das ist irrelevant. Ab dann muss er einfach nur konstatieren, dass er nicht für ihren Lebensunterhalt einstehen will, dann hat sich das mit der BG auch erledigt.

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maja0403  15.03.2021, 14:31
@Oponn

Ja und? Das heißt nicht, dass er grundsätzlich dafür aufkommen muß. Ich kann nichts dafür, wenn du das nicht verstehst. Wenn ich grundsätzlich hätte sagen wollen, hätte ich das auch so geschrieben.

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Oponn  15.03.2021, 14:52
@maja0403

Natürlich heißt es das, wenn du ohne jegliche Einschränkung so etwas behauptest. Das hat mit Verständnis so gar nichts zu tun.

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maja0403  15.03.2021, 14:54
@Oponn

Mir ist das zu dumm mit dir zu streiten. Tschüss

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Oponn  15.03.2021, 15:00
@maja0403

Ich habe deine Aussage richtig gestellt. Mir reicht das auch.

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