U25, falls Harz4 Antrag genehmigt wird Umzug mit Freund in eigene Wohnung erlaubt?
Hallo, ich bin 22, mein 20. Er ist Vollzeitbeschäftigt, ich muss wohlmöglich Harz4 wegen der Krankenkasse beantragen, mein Freund wohnt mit bei meinem Vater. Wir wollen aber im Juni in eine eigene Wohnung ziehen? Darf das Kreizjobcenter uns das verbieten, wenn mein Freund die Wohnung finanziert? Eigentlich ja nicht, oder? Ich meine, wir wollen sie ja nicht von ihnen bezahlen lassen. Außerdem wäre es dort Jobmäßig besser und Busse fahren dort regelmäßig was mich leichter mobil werden lässt
8 Antworten
"Mit der in Artikel 11 GG geregelten Freizügigkeit ist die Freiheit gemeint, an jedem Ort in der Bundesrepublik Deutschland Aufenthalt oder Wohnsitz nehmen zu können." Bitte hier weiterlesen.
Die Frage ist nur, ob das Jobcenter nach dem Auszug von euch beiden noch die volle Miete plus Heizung für deinen Vater übernimmt. Ein halbes Jahr sicher, aber danach? Eventuell sollte er sich dann neue Untermieter suchen oder eine angemessenere Wohnung.
Gruß aus Berlin, Gerd
Wenn Dein Freund das alles bezahlt, könnt Ihr grundsätzlich hinziehen, wohin Ihr wollt.
Ein Problem kann es nur mit Deinem Antrag auf ALG 2 geben - eventuell verlangt das Jobcenter von Dir, daß Du wieder zu Deinem Vater ziehst, da Du noch keine 25 Jahre alt bist und da dies ggf. billiger für das Jobcenter wäre.
Wenn es nur um die Krankenversicherungsbeiträge geht, sollte Dein Vater mal mit der Krankenkasse abklären, inwieweit Du trotz Auszug gegenwärtig noch familienversichert sein kannst.
Grundsätzlich bist du ab 18 volljährig, und kannst hin ziehen, wo du willst.
Das scheitert eben nur daran, wenn du das nicht selbst finanzieren kannst.
Im ersten Jahr eures Zusammenlebens, kannst du das als Wohngemeinschaft bezeichnen. Erst nach Ablauf eines Jahres, kann das JobCenter eine Bedarfsgemeinschaft VERMUTEN
Wenn ihr zusammenziehen wollt, dann werdet ihr eine BG.
Damit wird sein Einkommen auf dein H4 angerechnet, liegt dein Freund über dem Selbsterhaltungssatz, so bekommst du entweder nur sehr wenig oder garnichts mehr vom Amt.
Das musst du ggf vom Amt prüfen lassen.
BG= Bedarfsgemeinschaft.
Wenn sie es glaubhaft als eine WG ausgeben können, dan nicht nein aber das JC kennt viele Tricks.
Die schauen da sehr sehr genau hin.
Zudem ist das der Fall auch bei mir, mein Freund und ich wurden automatisch 1 BG.
Verbieten darf euch das Jobcenter nichts, es kann dir aber die Leistungen verweigern, weil primär erst einmal dein Freund für dich aufkommen muß, Stichwort eheähnliche Gemeinschaft.
weil primär erst einmal dein Freund für dich aufkommen muß,
Nein, muss er nicht.
Das habe ich auch nicht behauptet. Das JC ist in der Regel ganz schnell bei der Hand, eine eheähnliche Beziehung zu unterstellen, selbst wenn das rechtlich gesehen noch korrekt ist.
Und spätestens nach 1 Jahr Zusammenleben kommt sie aus der Kiste nicht mehr raus. Ergo sollte man sich tunlichst überlegen, ob es Sinn macht, zusammen zu ziehen.
Natürlich hast du behauptet, primär müsse ihr Freund für sie aufkommen.
Ansonsten kann das Jobcenter im ersten Jahr behaupten, was es will. Das ist irrelevant. Ab dann muss er einfach nur konstatieren, dass er nicht für ihren Lebensunterhalt einstehen will, dann hat sich das mit der BG auch erledigt.
Beileibe nicht automatisch.