Twitch Streamer Sozialversicherungspflicht?

1 Antwort

Deine Frage steht und fällt mit dem Kunstbegriff und ist nicht mit einem Satz zu beantworten. In der Regel muss man jedoch den Kunstbegriff verneinen. Siehe Begründung unten. Dann müsstest du ein Gewerbe anmelden. Die Regelungen für "Kleinunternehmer" benachteiligen dich nicht wirklich.

-Das Hosten von Kochkünsten oder sich selbst zu filmen beim spielen bzw. Podcasts oder Shows zu kommentieren ist keine Kunst sondern eine auf Gewinn orientierte Tätigkeit.

-Monetarisierungstools, darunter fallen auch Werbeeinnahmen, prozentuale Beteiligung an Abonnements, Beteiligung und Verdienst durch sog. Hype-Chats.

Monetarisierung durch Abonnements und Werbeeinnahmen
  • Abonnements: Twitch-Streamer können durch Abonnements (Subscriptions) ihrer Zuschauer Einnahmen generieren. Diese Einnahmen basieren in der Regel auf regelmäßigen Zahlungen der Zuschauer, die besonderen Zugang zu Inhalten oder Funktionen erhalten. Diese Einnahmenart ist in erster Linie ein Indiz für eine planmäßige, auf Dauer angelegte und auf Gewinn abzielende Tätigkeit. (Das ist die Legaldefinition für ein Gewerbe)
  • Werbeeinnahmen: Streamer verdienen oft zusätzlich durch Werbung, die entweder direkt auf ihrem Kanal geschaltet wird oder durch Sponsoring-Vereinbarungen zustande kommt. Auch hier handelt es sich um typische Merkmale einer gewerblichen Tätigkeit.
Künstlerische vs. gewerbliche Tätigkeit
  • Künstlerische Aspekte: Eine Tätigkeit kann als künstlerisch angesehen werden, wenn der Streamer beispielsweise Musik aufführt, schauspielert oder andere kreative, schöpferische Inhalte präsentiert, die eine gewisse künstlerische Gestaltungshöhe aufweisen. (Stichwort eigene Kreativität) Wenn der Hauptfokus der Tätigkeit auf der kreativen, individuellen Gestaltung von Inhalten liegt, könnte die Tätigkeit unter das Kunstrecht fallen.
  • Gewerbliche Aspekte: Wenn die Tätigkeit hauptsächlich auf die Maximierung von Einnahmen durch Abonnements, Werbung und andere kommerzielle Aktivitäten ausgerichtet ist, wird sie in der Regel als gewerblich eingestuft. Die Art und Weise, wie Einnahmen generiert werden, spielt eine wesentliche Rolle bei der Beurteilung. Typische Indikatoren für eine gewerbliche Tätigkeit sind eine systematische Vermarktung, ein professionelles Erscheinungsbild und die Hauptmotivation der Gewinnerzielung.

Die bloße Nutzung einer Plattform wie Twitch zur Ausübung einer Tätigkeit macht diese nicht automatisch zu einer künstlerischen Tätigkeit. Für viele Twitch-Streamer dürfte aufgrund der Einnahmequellen und der Ausrichtung auf Gewinn die Einstufung als gewerblich naheliegen.


Kyu68 
Beitragsersteller
 27.07.2024, 14:54

Ich danke dir!

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Eckengucker  27.07.2024, 14:59
@Kyu68

Danke.

Diese Geschichte mit dem Kleinunternehmen ist durchaus sinnvoll. Damit hättest du alle Bereiche abgedeckt. Du bist nicht vepflichtet etwas zu "verdienen". Wenn allerdings auch nur irgendetwas theoretisch auf dich zurückfallen könnte, -Anleitungen deinerseits usw. und es passiert was, u.v.m. wäre eine Versicherung sinnvoll. Die ist dann auch absetzbar. In solchen Fällen, falls du das konkret aufziehen willst und nicht nur gelegentlich, kann man nur empfehlen ein Abendseminar bei der IHK deiner Umgebung zu belegen. Nennt sich Gründerseminar, nennt nicht nur Pflichten sondern auch Vorteile, wie Abschreibungen, Steuerprobleme usw.

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Kyu68 
Beitragsersteller
 27.07.2024, 15:10
@Eckengucker

Aber könnte es sein, dass man als Scheinselbstständiger kategorisiert wird? Weil man ja nur Auszahlungen von Twitch erhält?

Ich habe mich noch nie bei der Rentenversicherung oder der Künstlersozialkasse gemeldet und frage mich, ob es meine Pflicht eigentlich war.

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Kyu68 
Beitragsersteller
 27.07.2024, 18:14
@Eckengucker

Aber ist das nicht auch eine Art Hausgewerbetreibender?

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